Elektroroller & Autoführerschein: Was du mit KlasseB fahren darfst

Elektroroller & Autoführerschein: Was du mit KlasseB fahren darfst

Elektroroller mit Klasse B prüfen

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Technische Checkliste

Merkmal Grenzwert für Klasse B Status
Max. Geschwindigkeit ≤ 25 km/h -
Motorleistung ≤ 500 W -
Eigengewicht ≤ 55 kg -
Leucht- & Bremslicht Pflicht ab 20 km/h -

Wenn alle Werte im grünen Bereich liegen, darfst du mit Klasse B fahren. Andernfalls brauchst du eine zusätzliche Erlaubnis.

Du hast einen Autoführerschein (KlasseB) und willst wissen, ob du damit legal einen Elektroroller auf deutschen Straßen benutzen darfst. Die Antwort hängt von wenigen, aber entscheidenden technischen Merkmalen und den geltenden Vorschriften der StVO ab. In diesem Beitrag erfährst du Schritt für Schritt, welche Roller du mit deinem Autoführerschein fahren kannst, welche zusätzlichen Pflichten (Versicherung, Helmpflicht, Zulassung) gelten und wie du schnell prüfen kannst, ob dein Modell die rechtlichen Vorgaben erfüllt.

Kurzfassung

  • Ein Elektroroller mit max. 25km/h und ≤500W Motor darf mit KlasseB ohne extra Lizenz gefahren werden.
  • Bei höherer Geschwindigkeit (bis 45km/h) brauchst du die KlasseA1 oder eine Erweiterung B‑96.
  • Alle Roller benötigen Haftpflichtversicherung, ein Prüfplakette‑Aufkleber und ein Kennzeichen, sobald sie schneller als 20km/h sind.
  • Helmpflicht besteht ab 20km/h, bei 25km/h‑Modellen ist das Tragen eines Schutzhelms zwar nicht zwingend, aber stark empfohlen.
  • Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung TeilII) ist nötig, wenn das Fahrzeug als Kleinstmoped eingestuft wird.

Rechtlicher Rahmen: Was definiert die StVO?

Die Straßenverkehrs‑Ordnung (StVO) legt in §30 die Definition von "Elektrokleinstfahrzeugen" fest. Hier die Kernpunkte:

  1. Maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit: 25km/h.
  2. Motorleistung: höchstens 500W (entspricht ca. 0,68 PS).
  3. Eigenes Gewicht (ohne Fahrer): ≤55kg.

Erfüllt ein Roller diese Bedingungen, wird er als Elektrokleinstfahrzeug (häufig "E‑Scooter") eingestuft und darf von jedem Inhaber eines gültigen Autoführerscheins (KlasseB) gefahren werden - ohne zusätzliche Fahrprüfung.

KlasseB vs. KlasseA1: Wo zieht die Grenze?

Der Führerschein KlasseB berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5t und einer Höchstgeschwindigkeit von 100km/h. Für Elektrokleinstfahrzeuge gilt diese Erlaubnis unbeschränkt, solange die StVO‑Grenzen eingehalten werden.

Sind die technischen Werte überschritten - also mehr als 25km/h oder über 500W - fällt das Fahrzeug in die Kategorie Kleinstmoped (bis 45km/h). Dafür brauchst du entweder:

  • die KlasseA1 (Leichtkrafträder bis 125ccm, max. 45km/h), oder
  • die Erweiterung B‑96, die dir das Führen von Kleinstmotoren bis 45km/h erlaubt, ohne eine komplette A‑Klasse zu machen.

Technische Checkliste: So prüfst du dein Modell

Bevor du mit deinem Roller auf die Straße gehst, sieh dir diese Punkte an:

Wichtige Merkmale für die Nutzung mit KlasseB
Merkmal Grenzwert für KlasseB Dein Roller
Max. Geschwindigkeit ≤25km/h
Motorleistung ≤500W
Eigengewicht ≤55kg
Leucht- & Bremslicht Pflicht ab 20km/h

Wenn alle Felder im grünen Bereich liegen, kannst du mit deinem Autoführerschein fahren. Wenn mindestens ein Wert überschritten ist, musst du die passende Fahrerlaubnis nachholen.

Versicherung, Kennzeichen und Helm - Was ist Pflicht?

Versicherung, Kennzeichen und Helm - Was ist Pflicht?

Auch wenn du mit KlasseB fahren darfst, gelten weitere Vorgaben:

  • Haftpflichtversicherung: Jeder Elektrokleinstfahrer muss eine Kfz‑Haftpflichtversicherung besitzen. Viele Anbieter bieten günstige Sondertarife für E‑Scooter an.
  • Prüfplakette & Kennzeichen: Sobald das Fahrzeug schneller als 20km/h fährt, muss es eine Prüfplakette (TÜV) und ein kleines Kennzeichen (Format 9Z) erhalten. Der Aufkleber wird vom TÜV ausgestellt und am Fahrzeugrahmen befestigt.
  • Helmpflicht: Offiziell gilt die Helmpflicht erst ab 20km/h. Viele Kommunen fordern jedoch ab 25km/h das Tragen eines Schutzhelms, und es reduziert das Verletzungsrisiko erheblich.
  • Fahrzeugbrief: Bei Kleinstmopeds (45km/h) ist die Zulassungsbescheinigung TeilII nötig. Für reine Elektrokleinstfahrzeuge reicht die Prüfplakette.

Praktische Schritte - So bist du rechtlich abgesichert

  1. Prüfe die technischen Daten deines Rollers anhand der Checkliste.
  2. Schließe eine Haftpflichtversicherung ab. Viele Anbieter haben einen Online‑Tarifrechner - gib einfach "E‑Scooter" und "KlasseB" ein.
  3. Vereinbare einen TÜV‑Termin für die Prüfplakette, falls dein Roller über 20km/h fährt.
  4. Montiere das erhaltene Kennzeichen und die Prüfplakette sichtbar am Rahmen.
  5. Trage bei Fahrten über 20km/h einen geeigneten Helm.
  6. Falls dein Roller schneller als 25km/h ist, beantrage die Erweiterung B‑96 oder mache die A1‑Prüfung.

Damit bist du sowohl im Straßenverkehr als auch gegenüber Versicherungen und Behörden auf der sicheren Seite.

Häufige Fehler, die du vermeiden solltest

  • Falsche Annahme, dass jeder E‑Scooter mit KlasseB erlaubt ist: Oft überschreiten neue Modelle die 500‑W‑Grenze, weil sie mehr Reichweite bieten wollen.
  • Keine Versicherung: Ohne Haftpflicht kann ein Bußgeld von bis zu 5.000€ drohen, plus mögliche Schadenersatzforderungen.
  • Vergessenes Kennzeichen: Lässt du das Prüfplaketten‑Kennzeichen weg, wird dein Fahrzeug als nicht zulässig eingestuft und kann beschlagnahmt werden.
  • Helm weglassen bei 25km/h: Auch wenn gesetzlich nicht zwingend, führt das bei Unfällen häufig zu hohen medizinischen Kosten.

Ausblick: Änderungen in der Elektromobilitätsgesetzgebung 2025/2026

Ab dem 1. Januar2026 soll die max. zulässige Leistung für Elektrokleinstfahrzeuge auf 600W angehoben werden, während die Höchstgeschwindigkeit bei 25km/h unverändert bleibt. Das bedeutet, dass einige aktuelle Modelle, die jetzt noch 500W überschreiten, künftig legal mit KlasseB fahren dürfen. Allerdings müssen sie nach wie vor die Versicherungs‑ und Kennzeichnungs‑Pflicht erfüllen.

Wir empfehlen, die technischen Daten deines Rollers regelmäßig zu prüfen und ggf. Firmware‑Updates zu installieren, die die Motorleistung an die neuen Vorgaben anpassen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich mit meinem Autoführerschein (KlasseB) jedes Elektrokleinstfahrzeug fahren?

Nur, wenn das Fahrzeug die StVO‑Grenzen von max. 25km/h und max. 500W Leistung einhält. Überschreitet es diese Werte, brauchst du die KlasseA1 oder die Erweiterung B‑96.

Muss ich für einen 25km/h‑E‑Scooter ein Kennzeichen anbringen?

Ja. Fahrzeuge, die schneller als 20km/h fahren, benötigen eine Prüfplakette und ein kleines Kennzeichen, das sichtbar am Rahmen befestigt wird.

Welchen Versicherungsschutz brauche ich für meinen E‑Scooter?

Eine Kfz‑Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Viele Anbieter bieten Kombi‑Tarife für Auto‑ und E‑Scooter‑Versicherung an, was meist günstiger ist.

Brauche ich einen Helm, wenn ich nur 20km/h fahre?

Rein rechtlich erst ab 20km/h, aber Experten raten zu einem Schutzhelm bei jeder Fahrt - das minimiert das Verletzungsrisiko erheblich.

Wie kann ich die Erweiterung B‑96 beantragen?

Du musst bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag stellen und eine theoretische Prüfung (Teil der A1‑Prüfung) ablegen. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Erweiterung in deinen Führerschein eingetragen.

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