Wenn du mit deinem Elektroroller unterwegs bist, fragst du dich vielleicht: Darf ich eigentlich auf der Autobahn fahren? Viele denken, weil E-Roller schnell sind, müsste es erlaubt sein. Doch die Wahrheit ist einfacher und strenger, als du denkst.
Die einfache Antwort: Nein, du darfst nicht
Ein Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h - also ein sogenannter Leichtkraftrad ein Fahrzeug mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h und einem Motor mit einer Leistung von bis zu 4 kW - ist nicht auf Autobahnen zugelassen. Das gilt unabhängig davon, ob du einen Führerschein der Klasse A1, B oder AM hast. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verbietet es ausdrücklich. Autobahnen sind für Fahrzeuge vorgesehen, die eine Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h erreichen können. E-Roller mit 45 km/h fallen darunter.
Was passiert, wenn du trotzdem fährst?
Du denkst, ein paar Meter auf der Autobahn sind kein Problem? Falsch. Wer mit einem Elektroroller auf die Autobahn fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafe: ein Bußgeld von 15 Euro. Klingt wenig? Aber es kommt noch schlimmer. Wenn du dabei erwischt wirst, wird dein Roller als nicht zugelassenes Fahrzeug eingestuft. Das bedeutet: deine Versicherung zahlt im Fall eines Unfalls nicht. Du haftest persönlich für alle Schäden - und das kann schnell in die Zehntausende gehen.
Darüber hinaus riskierst du einen Punkt in Flensburg. Bei wiederholten Verstößen kann es sogar zur Einziehung deiner Fahrerlaubnis kommen. Die Polizei kontrolliert nicht nur an Raststätten, sondern auch mit mobilen Messgeräten an Autobahnzufahrten. Es gibt keine Grauzone.
Warum ist das so?
Autobahnen sind kein Spielplatz. Hier fahren Autos mit 130, 140 oder mehr km/h. Ein E-Roller mit 45 km/h ist ein langsames Hindernis. Stell dir vor: du fährst auf der rechten Spur, ein Lkw kommt von hinten mit 80 km/h. Der Abstand ist minimal, die Reaktionszeit kaum vorhanden. Ein plötzlicher Ausweichmanöver, ein Windstoß, ein Stein auf der Fahrbahn - und du bist außer Kontrolle. Die Unfallstatistiken zeigen: Mischverkehr zwischen schnellen und langsamen Fahrzeugen auf Autobahnen führt zu deutlich mehr schweren Unfällen.
Die Technik macht es auch nicht besser. E-Roller haben oft nur eine einzige Bremse (hinten), geringe Reifenbreite, keine ABS-Systeme und kaum Fahrwerksdämpfung. Sie sind für Stadtstraßen konzipiert, nicht für Hochgeschwindigkeitsverkehr.
Was darf ich dann?
Du darfst auf:
- Straßen mit Tempo 50 - das sind die meisten innerstädtischen und ländlichen Straßen
- Straßen mit Tempo 60 - wenn sie nicht als Autobahn gekennzeichnet sind
- Fahrbahnen mit Radweg - wenn der Radweg neben der Straße ist und du dort fahren darfst
- Bussonderfahrstreifen - wenn sie für Mofas und Leichtkrafträder freigegeben sind (durch Schilder gekennzeichnet)
Wichtig: Auf Straßen mit Tempo 60 darfst du nur fahren, wenn dein Roller die Zulassung als Leichtkraftrad ein Fahrzeug mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h und einem Motor mit einer Leistung von bis zu 4 kW hat und du über einen Führerschein der Klasse A1, A2, A oder B verfügst. Roller mit 25 km/h (Klasse AM) dürfen nur auf Straßen mit Tempo 50 fahren.
Was ist mit schnelleren E-Rollern?
Es gibt E-Roller mit 80 km/h oder sogar 100 km/h - aber die sind kein Roller mehr. Das sind Motorräder Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h, die als Motorrad klassifiziert werden. Sie brauchen eine Kfz-Zulassung, ein Kennzeichen, Versicherung und einen Führerschein der Klasse A1 (für 125 cc) oder höher. Auf Autobahnen darfst du mit diesen Fahrzeugen fahren - aber sie sind nicht als Roller zu bezeichnen. Sie sind Motorräder, und das ändert alles.
Was ist mit E-Scootern (Scootern ohne Sitz)?
Ein Elektro-Scooter ohne Sitz, also ein Pedelec mit max. 20 km/h, ist kein Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Diese dürfen nur auf Radwegen und Gehwegen fahren - und nur, wenn sie die Zulassung als Elektrisches Kleinfahrzeug ein Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 oder 20 km/h, das als Fahrrad gilt haben. Sie dürfen gar nicht auf Straßen mit Tempo 50 oder höher fahren. Und schon gar nicht auf Autobahnen.
Wie erkenne ich, ob mein Roller zugelassen ist?
Prüfe deine Fahrzeugpapiere. Dort steht:
- Typengenehmigung: Ist es ein Leichtkraftrad (L1e-B)?
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h oder 45 km/h?
- Kennzeichen: Hat es ein rotes oder blaues Kennzeichen?
Ein rotes Kennzeichen bedeutet: Leichtkraftrad (45 km/h). Ein blaues Kennzeichen: Elektrofahrrad (25 km/h). Wenn du unsicher bist, frag bei der Zulassungsstelle nach. Dein Versicherer kann dir auch sagen, ob dein Fahrzeug für Straßenverkehr zugelassen ist.
Was ist die beste Alternative zur Autobahn?
Wenn du längere Strecken zurücklegen willst, fahr auf Bundesstraßen (B-Strassen) oder Landesstraßen (L-Strassen). Die haben oft weniger Verkehr, bessere Fahrbahnen und keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h. Du kannst mit 45 km/h dort sicher fahren. Nutze Navigationstools wie Google Maps oder Komoot - sie zeigen dir Routen, die Autobahnen vermeiden und stattdessen schnelle Landstraßen empfehlen.
Einige Städte haben auch Elektro-Roller-Spuren oder priority lanes für Leichtkrafträder. Diese sind meistens an Ampeln oder Hauptverkehrsstraßen markiert. Frag lokal nach - viele Kommunen fördern das.
Was ist mit Fahrradwegen?
Ein E-Roller mit 45 km/h darf nicht auf Radwegen fahren, wenn er als Leichtkraftrad zugelassen ist. Nur Roller mit 25 km/h (Klasse AM) dürfen auf Radwegen fahren - und nur, wenn sie als Elektrofahrrad klassifiziert sind. Achte auf die Schilder: "Radweg für Fahrräder und Mofas" - das bedeutet nur 25 km/h. "Radweg für Fahrräder" - dann bist du mit 45 km/h verboten. Verstöße hier führen zu Bußgeldern von 20 bis 35 Euro.
Fazit: Sicherheit geht vor Schnelligkeit
Es ist verlockend, mit dem E-Roller auf der Autobahn zu fahren - schneller, direkter, weniger Stau. Aber die Risiken überwiegen bei weitem. Ein Unfall auf der Autobahn mit einem Roller ist fast immer schwerwiegend. Die Regeln existieren nicht, um dir das Leben schwer zu machen. Sie existieren, um dich zu schützen.
Wenn du schnell unterwegs sein willst: Nimm dein Leichtkraftrad, fahr auf den freigegebenen Straßen, nutze die besten Routen und bleib sicher. Die Autobahn ist kein Platz für Roller - und das ist gut so.
Darf ich mit einem E-Roller mit 25 km/h auf der Autobahn fahren?
Nein. E-Roller mit 25 km/h sind als Elektrofahrräder klassifiziert und dürfen nur auf Radwegen oder Gehwegen fahren. Sie dürfen nicht auf Straßen mit Tempo 50 oder höher, geschweige denn auf Autobahnen.
Was passiert, wenn ich mit einem E-Roller auf die Autobahn fahre und einen Unfall habe?
Deine Versicherung weigert sich zu zahlen, weil du gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hast. Du bist selbst haftbar für alle Schäden - an deinem Roller, am anderen Fahrzeug und an Personen. Das kann mehrere zehntausend Euro kosten.
Gibt es Ausnahmen für Notfälle, z. B. bei Panne?
Nein. Auch bei Panne darfst du nicht auf die Autobahn fahren. Du musst den Roller am Rand abstellen, die Warnweste anziehen und den Notruf wählen. Die Polizei oder der Abschleppdienst holen dein Fahrzeug ab. Fahren ist nie erlaubt.
Kann ich mit einem Führerschein der Klasse B auf der Autobahn mit einem E-Roller fahren?
Nein. Der Führerschein B erlaubt dir, Autos zu fahren - aber nicht, Roller auf Autobahnen zu nutzen. Für Leichtkrafträder (45 km/h) brauchst du mindestens einen Führerschein der Klasse A1, A2, A oder B. Aber selbst mit B darfst du nicht auf Autobahnen fahren.
Was ist mit E-Rollern aus dem Ausland?
Deutsche Verkehrsregeln gelten auch für Fahrzeuge aus dem Ausland. Ein E-Roller, der in Österreich oder den Niederlanden auf Autobahnen fahren darf, ist in Deutschland trotzdem verboten. Die Zulassung ist landesspezifisch.