Darf ich mit einem Elektroroller 45 km/h auf der Landstraße fahren? Alle Regeln für Deutschland 2026

Darf ich mit einem Elektroroller 45 km/h auf der Landstraße fahren? Alle Regeln für Deutschland 2026

Wenn du einen Elektroroller mit 45 km/h hast, fragst du dich wahrscheinlich: Darf ich den wirklich auf der Landstraße fahren? Die Antwort ist nicht einfach Ja oder Nein - sie hängt von drei Dingen ab: Welchen Führerschein du hast, wie dein Roller genau klassifiziert ist, und wo du fährst. Viele denken, weil der Roller schneller als ein E-Bike ist, muss er einfach auf der Straße fahren. Das ist falsch. Und wer das falsch versteht, riskiert nicht nur einen Bußgeldbescheid - sondern auch den Führerschein.

Was ist ein Elektroroller mit 45 km/h eigentlich?

Ein Elektroroller mit 45 km/h ist kein E-Bike und kein Motorrad. Er gehört zur Klasse L1e-B. Das ist ein gesetzlich festgelegter Fahrzeugtyp, der unter dem Begriff Leichtkraftrad fällt. Er darf maximal 45 km/h schnell sein, hat eine Motorleistung von bis zu 4 kW und wiegt nicht mehr als 350 kg (ohne Fahrer). Du findest solche Roller oft unter Bezeichnungen wie Speed Pedelec, 45er Roller oder Elektro-Mofa.

Im Gegensatz zu E-Bikes mit 25 km/h brauchst du für diesen Roller nicht nur einen Helm, sondern auch eine Versicherungsplakette und einen zulassungsfähigen Fahrzeugbrief. Ohne diese drei Dinge darfst du ihn nicht auf öffentlichen Straßen nutzen - egal ob Stadt, Landstraße oder Autobahn.

Darf man mit 45 km/h auf der Landstraße fahren?

Ja - aber nur, wenn du die richtigen Voraussetzungen erfüllst.

Wenn dein Roller die Zulassung als L1e-B hat und du den richtigen Führerschein besitzt, darfst du ihn auf Landstraßen fahren. Das ist erlaubt. Aber du darfst nicht auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit Tempo 100 fahren. Das ist verboten. Auch auf Radwegen darfst du nicht fahren - auch wenn sie neben der Straße liegen. Dein Roller ist kein Fahrrad. Er ist ein Kraftfahrzeug. Und das bedeutet: Du fährst auf der Straße, nicht auf dem Radweg.

Was viele nicht wissen: Selbst wenn du auf einer Landstraße bist, musst du dich an die allgemeinen Verkehrsregeln halten. Das heißt: Du darfst nicht schneller als 100 km/h fahren (auch wenn dein Roller das könnte), du musst Abstand halten, und du darfst nicht neben anderen Fahrzeugen fahren, wenn du nicht sicher bist, dass du genug Platz hast. Ein Elektroroller mit 45 km/h ist zwar schneller als ein Mofa, aber er ist nicht so stabil wie ein Auto. Wind, Schlaglöcher, Kies - das kann schnell gefährlich werden.

Welchen Führerschein brauchst du?

Das ist der entscheidende Punkt. Viele denken, sie brauchen nur den Führerschein der Klasse B (Auto). Das ist falsch. Du brauchst entweder:

  • Klasse AM (für Mofas) - aber nur, wenn du vor dem 1. April 1965 geboren bist
  • Klasse A1 (für Leichtkrafträder) - ab 16 Jahren
  • Klasse B (für Pkw) - ab 18 Jahren
  • Klasse A2 oder A - auch gültig

Wenn du nach dem 1. April 1965 geboren bist und nur einen Führerschein der Klasse B hast, dann darfst du den Roller fahren - aber nur, wenn du ihn vor dem 1. Januar 2020 erworben hast. Seit diesem Datum gilt: Wer einen L1e-B-Roller neu kauft, braucht mindestens die Klasse A1 oder B. Wer den Führerschein nicht hat, darf den Roller nicht fahren - auch nicht auf dem Bürgersteig oder im Park. Das ist kein Mofa, das du einfach nebenher schieben kannst.

Fahrzeugbrief mit L1e-B-Klassifizierung, Versicherungsplakette, Helm und Schlüssel auf einem Tisch.

Was passiert, wenn du ohne Führerschein fährst?

Wenn du ohne gültigen Führerschein auf der Landstraße fährst, droht dir:

  • Eine Geldstrafe von bis zu 300 Euro
  • Ein Punkt in Flensburg
  • Die Fahrzeugbeschlagnahme
  • Im schlimmsten Fall: Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - das kann bis zu einem Jahr Gefängnis bedeuten

Und das ist nicht die einzige Gefahr. Wenn du in einen Unfall verwickelt wirst, ohne Führerschein zu haben, zahlt deine Versicherung nicht. Du bist dann selbst für alle Schäden verantwortlich - für das andere Auto, für die Person, die du verletzt hast, für den Schaden an deinem Roller. Das kann schnell mehrere zehntausend Euro kosten.

Wie erkenne ich, ob mein Roller zugelassen ist?

Ein Roller mit 45 km/h muss eine Zulassung haben. Das heißt: Er hat eine Versicherungsplakette (meist blau mit gelbem Rand), einen Fahrzeugbrief und ein Kennzeichen. Wenn dein Roller nur einen Verkaufsschein hat, aber kein Kennzeichen, dann ist er nicht zugelassen. Du darfst ihn nicht auf die Straße bringen - nicht mal zur nächsten Tankstelle.

Prüfe auch die Typgenehmigung. Die steht im Fahrzeugbrief. Dort sollte stehen: L1e-B. Wenn dort nur E-Bike oder Pedelec steht, dann ist er nicht für 45 km/h zugelassen. Dann darfst du ihn nicht mit voller Leistung fahren - und wenn du es trotzdem tust, verlierst du die Versicherung.

Was muss ich sonst noch wissen?

Du brauchst eine Helmpflicht. Das ist kein Vorschlag - das ist Gesetz. Du musst einen geprüften Helm tragen, der den Normen EN 1078 oder EN 1077 entspricht. Ein Fahrradhelm reicht nicht. Ein Motorradhelm ist okay, aber übertrieben schwer für diesen Roller. Ein guter Mofahelm ist ideal.

Du brauchst eine Dritte-Rechtsschutzversicherung. Das ist Pflicht. Ohne Versicherung kein Kennzeichen. Kein Kennzeichen - kein Fahren. Die Versicherung kostet zwischen 50 und 120 Euro pro Jahr, je nach Alter und Wohnort. In Leipzig ist sie günstiger als in München.

Und: Du musst den Roller alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung bringen. Das ist genauso wie bei einem Auto. Wenn du das vergisst, ist deine Versicherung ungültig - und du bist wieder ohne Deckung.

Aufteilung der Straße: Elektroroller auf der Straße, Fahrradweg mit Verbotsschild, symbolisiert gesetzliche Regelungen.

Wo darfst du nicht fahren?

Es gibt klare Verbote:

  • Autobahnen - verboten
  • Kraftfahrstraßen mit Tempo 100 - verboten
  • Radwege - verboten, auch wenn sie breit sind
  • Bürgersteige - verboten
  • Fahrradstraßen - nur, wenn explizit erlaubt (selten)

Die einzige Ausnahme: Wenn du den Roller mit 25 km/h fährst (durch Softwarebegrenzung), und er als Pedelec zertifiziert ist, dann darfst du auf Radwegen fahren. Aber dann darfst du nicht mehr als 25 km/h fahren. Und du musst den Modus wechseln - das geht nur, wenn der Roller das technisch kann. Die meisten 45er Roller haben diesen Modus nicht. Also: Wenn du ihn auf 45 km/h fährst, bleib auf der Straße.

Was ist mit gebrauchten Rollern?

Ein gebrauchter Roller mit 45 km/h kann eine gute Investition sein - aber nur, wenn er ordnungsgemäß zugelassen ist. Viele Verkäufer verkaufen Roller als „E-Bike“, obwohl sie 45 km/h können. Das ist Betrug. Prüfe immer den Fahrzeugbrief. Frag nach der Zulassung. Prüfe, ob das Kennzeichen noch gültig ist. Und frage nach der letzten Hauptuntersuchung.

Wenn du einen Roller kaufst, der keine Plakette hat, dann musst du ihn erst zulassen lassen. Das kostet zwischen 80 und 150 Euro, je nach Region. Und du brauchst eine Versicherung, einen Prüfbericht und den Fahrzeugbrief. Ohne das geht nichts. Kein Händler darf dir einen Roller ohne Zulassung verkaufen - aber viele tun es trotzdem. Sei vorsichtig.

Was ist mit Elektrorollern mit 25 km/h?

Wenn du nur 25 km/h brauchst, ist ein Pedelec mit 25 km/h viel einfacher. Du brauchst keinen Führerschein, keine Versicherungsplakette, kein Kennzeichen. Du darfst auf Radwegen fahren. Und du darfst ohne Helm fahren (obwohl du ihn trotzdem tragen solltest). Die meisten E-Bikes mit 25 km/h sind günstiger, leichter und einfacher zu versichern. Sie sind für den Alltag besser geeignet - wenn du nicht mehr als 25 km/h brauchst.

Ein 45er Roller macht nur Sinn, wenn du häufig längere Strecken fährst, z. B. von Leipzig nach Halle oder zum Flughafen. Dann ist die höhere Geschwindigkeit ein Vorteil. Aber du musst dich darauf einstellen: Mehr Regeln, mehr Kosten, mehr Verantwortung.

Darf ich mit einem Elektroroller 45 km/h auf der Autobahn fahren?

Nein, das ist streng verboten. Elektroroller der Klasse L1e-B dürfen nicht auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit Tempo 100 fahren. Das gilt unabhängig von Führerschein oder Versicherung. Wer trotzdem fährt, riskiert nicht nur einen Bußgeldbescheid von 150 Euro, sondern auch die Abschleppung des Fahrzeugs und mögliche Haftung bei Unfällen.

Benötige ich einen Helm, wenn ich mit 45 km/h fahre?

Ja, du musst einen Helm tragen - und zwar einen, der den Normen EN 1078 oder EN 1077 entspricht. Ein Fahrradhelm ist nicht ausreichend. Ein Mofahelm oder ein leichter Motorradhelm ist die richtige Wahl. Die Polizei kann dich bei Kontrollen darauf ansprechen und dir ein Bußgeld von 15 Euro auferlegen, wenn du keinen Helm trägst.

Kann ich einen Elektroroller 45 km/h ohne Führerschein fahren, wenn ich vor 1965 geboren bin?

Ja, wenn du vor dem 1. April 1965 geboren bist, darfst du mit einem gültigen Führerschein der Klasse AM (Mofa) einen 45 km/h-Roller fahren. Dieser Ausnahmetatbestand gilt nur für Personen, die vor diesem Datum geboren wurden. Alle nach 1965 Geborenen brauchen mindestens die Klasse A1 oder B.

Ist eine Versicherung für einen 45 km/h-Elektroroller teurer als für ein Auto?

Nein, sie ist deutlich günstiger. Eine Haftpflichtversicherung für einen 45er Roller kostet zwischen 50 und 120 Euro pro Jahr, je nach Alter, Wohnort und Versicherungstarif. Im Vergleich dazu zahlt man für ein Auto mindestens 300 bis 600 Euro. Die Versicherung ist also sehr erschwinglich - aber sie ist Pflicht. Ohne sie darfst du den Roller nicht auf die Straße bringen.

Was passiert, wenn ich meinen Roller auf dem Radweg fahre?

Wenn du einen 45 km/h-Elektroroller auf einem Radweg fährst, bist du auf einer Straße, die nur für Fahrräder freigegeben ist. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Du bekommst ein Bußgeld von 25 Euro. Wenn du dabei jemanden gefährdest oder verletzt, kann das Bußgeld auf bis zu 100 Euro steigen. Außerdem verlierst du den Versicherungsschutz - und das kann teuer werden.