Klasse B – Was du mit dem Führerschein der Klasse B fahren darfst

Du hast gerade deinen Führerschein Klasse B bekommen und fragst dich, was alles hinter dem Steuer erlaubt ist? In Deutschland deckt Klasse B mehr ab als nur das typische Auto. Hier erfährst du, welche Roller, E‑Scooter und anderen Fahrzeuge du bereits jetzt legal nutzen kannst – und worauf du achten musst.

Fahrzeugtypen, die mit Klasse B erlaubt sind

Die Klasse B berechtigt dich, Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht zu führen. Das beinhaltet natürlich PKW, aber auch leichte Nutzfahrzeuge und bestimmte Zweiräder. Für Motorroller gilt: Wenn das Fahrzeug einen Hubraum von höchstens 50 cm³ hat, nicht schneller als 45 km/h fährt und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreitet, brauchst du keinen extra Führerschein – dein Klasse‑B‑Schein reicht aus.

Elektro‑Scooter und E‑Roller fallen ebenfalls darunter, solange sie die 20 km/h‑Grenze nicht überschreiten. Auch wenn du ein stärkerer E‑Scooter kaufst, der bis zu 25 km/h schafft, kannst du ihn mit Klasse B fahren, weil die Regelung für Elektrokleinkrafträder (L‑Klasse) hier greift. Wichtig: Du musst eine Haftpflichtversicherung haben und das Fahrzeug muss zugelassen sein, wenn es schneller als 20 km/h ist.

Ein weiteres interessantes Detail: Du darfst mit Klasse B auch leichte Quad‑ oder Cross‑Bikes fahren, wenn sie das zulässige Gesamtgewicht von 550 kg nicht überschreiten und für den Straßenverkehr zugelassen sind. Das eröffnet dir mehr Spielraum, wenn du gerne offroad unterwegs bist, aber nicht extra einen L‑Führerschein machen willst.

Tipps für die Praxis und rechtliche Fallstricke

Bevor du losfährst, checke immer die Zulassungspapiere. Bei manchen Rollern steht im Fahrzeugschein, dass sie nur mit einer Klasse‑A‑Erweiterung legal sind – das gilt nicht für dein Klasse‑B‑Papier. Achte außerdem auf die Versicherung: Viele Anbieter verlangen eine Sonderklausel, wenn das Fahrzeug schneller als 20 km/h fährt.

Wenn du ein E‑Scooter‑Modell mit 25 km/h Leistung kaufen willst, meld das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle an und lass dir ein Kennzeichen geben. Ohne Kennzeichen darfst du das Teil nur auf privaten Grundstücken oder in geschlossenen Bereichen fahren. Wer das ignoriert, riskiert ein Bußgeld und Punkte im Verkehrszentralregister.

Ein weiterer Punkt: Die Altersgrenze. Für Klasse B musst du mindestens 18 Jahre alt sein – das gilt auch für die Angebote, die du damit fahren darfst. Jugendliche unter 18 können den Führerschein zwar schon in der Theorie besitzen, aber das praktische Fahren beginnt erst mit 18.

Zusammengefasst: Mit deinem Führerschein Klasse B hast du schon ein breites Fahrzeugrepertoire zur Auswahl. Ob klassischer PKW, leichter Motorroller, E‑Scooter oder ein kleines Quad – prüfe immer Zulassung, Versicherung und Geschwindigkeit, dann kannst du sicher und legal unterwegs sein.

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