Wo darf man mit 25 km/h Elektroroller fahren? Regeln für Mofas und Leichtmofas in Deutschland 2026

Wo darf man mit 25 km/h Elektroroller fahren? Regeln für Mofas und Leichtmofas in Deutschland 2026

Wenn du einen Elektroroller mit 25 km/h fährst, dann fährst du kein E-Bike und auch kein Motorrad. Du fährst ein Mofa - oder genauer gesagt, ein Leichtmofa. Und das hat Konsequenzen, denn nicht überall darfst du damit fahren. Viele denken, weil es elektrisch ist und nicht laut, darf man es überall benutzen. Das ist ein gefährlicher Irrtum.

Was ist ein Leichtmofa mit 25 km/h?

Ein Leichtmofa ist ein Elektroroller, der maximal 25 km/h schnell ist, weniger als 500 Gramm wiegt, und eine Motorleistung von nicht mehr als 1,5 kW hat. Es muss ein Kennzeichen tragen, du brauchst eine Versicherungsplakette und einen Versicherungsnachweis. Die Fahrerlaubnis ist ab 15 Jahren möglich - mit Prüfbescheinigung, nicht mit Führerschein. Das ist der entscheidende Unterschied zu einem E-Scooter mit 20 km/h, der nur auf Radwegen fahren darf.

Ein Leichtmofa ist kein E-Scooter. Es ist ein Kraftfahrzeug. Und das bedeutet: Es muss auf der Straße fahren. Nicht auf dem Radweg. Nicht auf dem Gehweg. Nicht auf dem Feldweg. Nur auf der Fahrbahn.

Darfst du mit 25 km/h auf dem Radweg fahren?

Nein. Du darfst nicht auf Radwegen fahren, wenn du ein Leichtmofa mit 25 km/h fährst. Das ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar geregelt. Radwege sind für Fahrräder und E-Bikes bis 25 km/h gedacht - aber nur, wenn sie mit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet sind. Leichtmofas gehören nicht dazu. Selbst wenn der Radweg breit und leer ist: Du verstoßt gegen § 2 Abs. 4 StVO, wenn du dort fährst.

Was passiert, wenn du trotzdem auf dem Radweg fährst? Ein Bußgeld von 25 Euro. Und wenn du dabei jemanden gefährdest, steigt das auf 35 Euro. Bei Unfällen mit Verletzungen kann es sogar zu Punkten in Flensburg kommen - auch wenn du nur 15 bist.

Wo darfst du mit 25 km/h fahren?

Du darfst mit deinem Leichtmofa auf der Fahrbahn fahren. Das ist die Hauptregel. Und zwar:

  • Auf Straßen mit Tempo 50 oder weniger - das ist der Standardfall
  • Auf Straßen mit Tempo 30, wenn kein Radweg vorhanden ist
  • Auf Straßen mit Tempo 50, wenn du dich rechts hältst und nicht überholst
  • Nicht auf Autobahnen, Schnellstraßen oder Straßen mit Mofa-Verbot

Es gibt Ausnahmen: Wenn eine Straße ein Mofa-Fahrverbot hat, dann darfst du nicht fahren. Das erkennst du an einem roten Kreis mit einem Mofa-Symbol darin - das ist ein Verkehrszeichen nach § 45 Abs. 1 Nr. 11 StVO. Viele kleine Ortsdurchfahrten oder Wohngebiete haben solche Verbote. Wenn du es nicht siehst, darfst du fahren. Wenn du es siehst, musst du absteigen und schieben.

Was ist mit Gehwegen?

Gar nichts. Gehwege sind tabu. Du darfst nicht auf dem Bürgersteig fahren - nicht mal, wenn du langsam bist. Das ist ein absolutes Verbot. Selbst wenn du nur 10 km/h fährst, bist du auf dem Gehweg nicht erlaubt. Ausnahme: Nur wenn du den Roller schiebst und nicht sitzt, ist es erlaubt. Aber sobald du dich auf den Sitz setzt, gilt: Straße oder gar nichts.

Ein Beispiel aus Leipzig: In der Innenstadt, zwischen Markt und Augustusplatz, gibt es viele Fußgängerzonen. Dort darfst du nicht fahren - egal, ob dein Roller 15 oder 25 km/h schafft. Du musst den Roller abstellen und zu Fuß gehen. Wer das ignoriert, riskiert ein Bußgeld von 15 Euro. Und das ist nur der Anfang.

Verkehrszeichen mit Mofa-Verbot am Eingang einer Fußgängerzone, Roller steht daneben.

Was ist mit Radwegen, die extra für Mofas freigegeben sind?

Das gibt es - aber nur sehr selten. In einigen ländlichen Gebieten oder in Kommunen mit speziellen Mobilitätskonzepten gibt es sogenannte Mofa-Radwege. Das ist eine Ausnahme. Du erkennst sie an einem zusätzlichen Schild unter dem Radweg-Symbol: Ein kleines Mofa-Symbol mit einem Pfeil. Nur dann darfst du fahren. Und nur, wenn das Schild da ist.

In den meisten Städten - auch in Leipzig, Dresden oder Köln - gibt es diese Schilder nicht. Also: Kein Radweg. Keine Ausnahme. Keine Entschuldigung.

Wie erkenne ich, ob ich auf der Straße fahren muss?

Wenn du keinen Radweg siehst - fährst du auf der Straße. Wenn du einen Radweg siehst - aber kein Mofa-Schild darunter - fährst du trotzdem auf der Straße. Wenn du einen Radweg siehst - und ein Mofa-Schild darunter - dann darfst du darauf fahren. Punkt.

Ein Tipp: Schau dir die Straßenschilder an, bevor du losfährst. Viele Leute fahren los und denken, sie sind sicher, weil sie „nur 25 km/h“ fahren. Aber die Regel ist nicht die Geschwindigkeit - die Regel ist die Fahrzeugklasse. Und die bestimmt, wo du fahren darfst.

Was ist mit Parkplätzen und Fußgängerzonen?

Ein Leichtmofa darf nicht in Fußgängerzonen fahren. Selbst wenn es eine Elektrozone ist, die für E-Scooter erlaubt ist - dein Roller ist kein E-Scooter. Er ist ein Kraftfahrzeug. Du darfst ihn nur abstellen. Nicht fahren. Nicht starten. Nicht warten. Du musst ihn abstellen, den Motor ausschalten und den Schlüssel abziehen.

Das gilt auch für Parkplätze, die für Fahrräder vorgesehen sind. Du darfst dein Mofa nicht dort abstellen. Es muss auf einem Mofa-Parkplatz stehen - oder auf einem allgemeinen Parkplatz für Kraftfahrzeuge. Viele Städte haben spezielle Abstellflächen für Mofas. In Leipzig gibt es sie vor allem an Bahnhöfen und Einkaufszentren. Aber nicht überall.

Vergleich dreier Verkehrsbereiche: Straße (erlaubt), Radweg (verboten), Gehweg (tabu).

Was passiert bei Kontrollen?

Polizei und Ordnungsämter kontrollieren immer häufiger Mofas. Sie schauen auf:

  • Verkehrszeichen - ob du auf dem richtigen Weg bist
  • Versicherungsplakette - ohne sie ist der Roller nicht straßenrechtlich zugelassen
  • Helmpflicht - du musst keinen Helm tragen, aber wenn du keinen hast, wird es dir niemand verlangen. Aber: Bei Unfällen ohne Helm steigt die Haftung
  • Alter - du musst mindestens 15 Jahre alt sein

Wenn du kein Kennzeichen hast, bekommst du 60 Euro Bußgeld. Wenn du keine Versicherung hast, sind es 100 Euro. Und wenn du auf dem Radweg fährst - 25 Euro. Zusammen kann das schnell 200 Euro werden. Und das ist nur der Anfang.

Was ist mit E-Scootern? Warum ist das anders?

E-Scooter mit 20 km/h sind kein Kraftfahrzeug. Sie gehören zur Klasse der „Elektrokleinstfahrzeuge“. Sie dürfen auf Radwegen, Fahrradstraßen und in Fußgängerzonen fahren - wenn sie eine Zulassung haben. Leichtmofas dürfen das nicht. Das ist der große Unterschied. Und viele Leute verwechseln das. Sie kaufen einen 25 km/h Roller, denken, er ist wie ein E-Scooter - und landen mit einem Bußgeldbrief auf der Matte.

Ein 25 km/h Roller ist kein E-Scooter. Er ist ein Mofa. Und Mofas haben andere Regeln.

Was ist mit Elektrorollern mit mehr als 25 km/h?

Wenn dein Roller schneller als 25 km/h ist - also 45 km/h oder mehr - dann ist er kein Leichtmofa mehr. Dann ist er ein Kleinkraftrad. Dann brauchst du einen Führerschein der Klasse AM. Dann darfst du auch auf Autobahnen fahren - aber nur, wenn er mindestens 45 km/h schafft. Und dann darfst du auch auf Radwegen fahren - aber nur, wenn du den Führerschein hast. Das ist ein komplett anderes Spiel.

Wenn du einen 45 km/h Roller fährst, musst du Helm tragen. Du brauchst Versicherung. Du brauchst Kennzeichen. Du brauchst Führerschein. Und du darfst nicht auf Gehwegen fahren. Das ist kein Spielzeug mehr. Das ist ein Motorrad.

Fazit: Wo darfst du mit 25 km/h fahren?

Ein Leichtmofa mit 25 km/h darfst du nur auf der Straße fahren - und nur, wenn kein Mofa-Verbot steht. Du darfst nicht auf Radwegen, nicht auf Gehwegen, nicht in Fußgängerzonen. Du brauchst ein Kennzeichen, eine Versicherung, und du musst mindestens 15 Jahre alt sein. Du brauchst keine Fahrerlaubnis - aber du brauchst eine Prüfbescheinigung. Und du musst wissen, wo du fährst.

Wenn du das nicht weißt, fährst du illegal. Und das ist nicht nur teuer - es ist gefährlich. Denn die anderen Verkehrsteilnehmer erwarten nicht, dass du auf der Straße mit 25 km/h fährst. Sie sehen dich als Fahrradfahrer - und bremsen nicht rechtzeitig.

Also: Lies die Straßenschilder. Prüfe deine Versicherung. Und fahr nur dort, wo du wirklich darfst. Sonst wirst du nicht nur Geld verlieren - du könntest dich oder andere verletzen.

Darf ich mit einem 25 km/h Elektroroller auf dem Radweg fahren?

Nein. Ein Elektroroller mit 25 km/h ist ein Leichtmofa und gehört zur Klasse der Kraftfahrzeuge. Du darfst ihn nur auf der Fahrbahn fahren, nicht auf Radwegen. Radwege sind für Fahrräder und E-Bikes bis 25 km/h vorgesehen - aber nicht für Mofas. Wer hier fährt, riskiert ein Bußgeld von 25 Euro.

Benötige ich einen Führerschein für einen 25 km/h Roller?

Nein, du brauchst keinen Führerschein. Aber du brauchst eine Prüfbescheinigung, die du ab 15 Jahren mit einer kurzen Theorieprüfung bei einer Fahrschule erwerben kannst. Ohne diese Bescheinigung darfst du nicht fahren - auch wenn du älter bist. Die Prüfbescheinigung ist Pflicht und wird bei Kontrollen verlangt.

Muss ich einen Helm tragen?

Nein, du bist gesetzlich nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen. Aber es ist stark empfohlen. In 80 % der Unfälle mit Leichtmofas gibt es Kopfverletzungen - und fast alle Betroffenen trugen keinen Helm. Ein Helm kostet 30 Euro. Ein Krankenhausaufenthalt kostet Tausende. Die Entscheidung liegt bei dir.

Darf ich mit meinem 25 km/h Roller in Fußgängerzonen fahren?

Nein. Fußgängerzonen sind für Fußgänger und E-Scooter mit Zulassung vorgesehen. Ein Leichtmofa ist ein Kraftfahrzeug und darf dort nicht fahren - nicht mal langsam. Du darfst es nur abstellen, den Motor ausschalten und zu Fuß gehen. Wer das ignoriert, riskiert ein Bußgeld von 15 Euro.

Was passiert, wenn ich kein Kennzeichen habe?

Ohne Kennzeichen ist dein Roller nicht straßenrechtlich zugelassen. Das ist ein Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung. Du bekommst ein Bußgeld von 60 Euro. Außerdem wird dein Roller beschlagnahmt, bis du das Kennzeichen nachweist. In manchen Fällen wird er sogar abgeschleppt - und du zahlst noch die Abschleppkosten.

Kann ich meinen 25 km/h Roller auf dem Gehweg schieben?

Ja, aber nur, wenn du nicht auf dem Sitz sitzt. Wenn du den Roller schiebst - wie ein Fahrrad - und keine Elektrik benutzt, ist das erlaubt. Sobald du dich setzt, den Schlüssel drehst oder den Gashebel betätigst, gilt: Du fährst. Und dann darfst du nicht auf dem Gehweg sein. Das ist ein entscheidender Unterschied.

Ist ein 25 km/h Roller versicherungspflichtig?

Ja. Jeder Leichtmofa muss mit einer Haftpflichtversicherung versichert sein. Du bekommst eine Versicherungsplakette, die du sichtbar am Fahrzeug anbringen musst. Ohne Plakette ist das Fahren illegal. Die Versicherung kostet etwa 40-60 Euro pro Jahr und ist überall erhältlich - bei Versicherern wie Allianz, AXA oder direkt beim Hersteller.