Welche Roller darf ich mit dem Führerschein KlasseB fahren? - Übersicht 2025

Welche Roller darf ich mit dem Führerschein KlasseB fahren? - Übersicht 2025

Roller‑Klasse‑B‑Checker

Führerschein Klasse B ist der in Deutschland gängigste Personen‑Kraftfahrzeug‑Führerschein, der das Führen von PKW bis 3.500kg erlaubt. Neben Autos deckt die Klasse B auch bestimmte leichte zweirädrige Fahrzeuge ab, sofern sie bestimmte technische Grenzen einhalten.

Kurzfassung (TL;DR)

  • Mit einem Roller mit Klasse B dürfen Sie alle motorisierten Roller fahren, die nicht schneller als 45km/h und nicht stärker als 0,5kW (elektrisch) bzw. 50ccm (Verbrenner) sind.
  • Elektroscooter bis 20km/h fallen in die Mofa‑Kategorie (Klasse AM) und benötigen keinen B‑Führerschein.
  • Roller über 45km/h benötigen die Klasse A1 oder Klasse A.
  • Alle zulässigen Roller müssen zugelassen, versichert und mit einem entsprechenden Kennzeichen versehen sein.
  • Prüfen Sie die Hersteller‑Angaben zu Hubraum bzw. Motorleistung, bevor Sie sich ans Steuer setzen.

Rechtsgrundlagen für die Klassen B und L

Die rechtlichen Grundlagen liegen in der Straßenverkehrs‑Ordnung (StVO) und der EU‑Führerscheinrichtlinie. Dort ist festgelegt, dass die Klasse B nicht nur PKW, sondern auch Fahrzeugklasse L umfasst - das sind leichte zweirädrige Fahrzeuge, die bestimmte Grenzwerte einhalten müssen.

Die wichtigsten Grenzwerte für die Fahrzeugklasse L (und damit für die Nutzung mit einem B‑Führerschein) sind:

  • Maximale Höchstgeschwindigkeit: 45km/h (elektrisch) bzw. 45km/h (Verbrennungsmotor).
  • Leistungsgrenze: ≤0,5kW bei Elektro‑Rollern, ≤50ccm bei Benzin‑Rollern.
  • Gewicht darf 350kg (nicht beladen) nicht überschreiten.

Wer diese Werte überschreitet, muss eine höhere Führerscheinklasse (A1 oder A) besitzen.

Welche Roller fallen unter die Klasse B?

Ein Motorroller ist ein zweirädriges Fahrzeug, das einen Motor zwischen 50ccm und 125ccm haben kann. Unter die Klasse B fallen jedoch nur diejenigen, die die oben genannten Grenzen nicht überschreiten.

Typische Beispiele:

  • Elektro‑Roller mit 0,4kW und 30km/h - z.B. der CityBee 2024.
  • Kleinmotorroller mit 50ccm Hubraum, 40km/h - z.B. der Honda PCX125 in der „Limited“-Variante (unter 45km/h limitiert).

Wichtig: Auch wenn das Fahrzeug technisch 125ccm hat, kann es durch einen Geschwindigkeitsbegrenzer auf 45km/h reduziert werden und ist dann mit B erlaubt.

Rollertypen, die nicht mit Klasse B gefahren werden dürfen

\n

Folgende Kategorien benötigen eine höhere Fahrberechtigung:

  • Roller mit >50ccm Hubraum und >45km/h (z.B. Yamaha MT‑125, die 80km/h erreicht).
  • Elektro‑Scooter >0,5kW oder >45km/h (z.B. ein Ninebot Max G30 mit 600W).
  • Motorräder der Klassen A1 (bis 125ccm, bis 11kW) und A (unbegrenzt).

Für diese Fahrzeuge ist ein eigener Führerschein notwendig, weil die Leistungs‑ und Geschwindigkeitsgrenzen die Fahrzeugklasse L überschreiten.

Vergleichstabelle: Zulässige vs. nicht zulässige Roller

Vergleichstabelle: Zulässige vs. nicht zulässige Roller

Vergleich von Roller‑Modellen nach Führerschein‑Klasse B
Modell Hubraum / Leistung Höchstgeschwindigkeit Klasse B Erforderliche Klasse
CityBee 2024 0,4kW (elektrisch) 30km/h Ja B
Honda PCX125 (limitiert) 50ccm 44km/h Ja B
Yamaha MT‑125 125ccm 80km/h Nein A1
Ninebot Max G30 600W (elektrisch) 55km/h Nein A1/AM

Praxisbeispiele aus dem Alltag

Anna, 27, pendelt täglich 12km von Leipzig‑Stötteritz zum Büro. Sie besitzt einen Elektro‑Roller mit 0,45kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 40km/h. Da ihr Fahrzeug alle Kriterien der Fahrzeugklasse L erfüllt, darf sie ihn mit ihrem normalen Klasse‑B‑Führerschein fahren - ohne zusätzliche Prüfungen.

Markus, 45, hat sich einen gebrauchten 125‑ccm‑Roller gekauft, der technisch 110km/h erreichen kann. Er hat ihn aber auf 44km/h begrenzt, indem er einen externen Geschwindigkeitsbegrenzer einbauen ließ. Nach Prüfung durch die TÜV‑Stelle darf er das Fahrzeug nun ebenfalls mit der KlasseB nutzen. Dieses Beispiel zeigt, dass die technische Beschränkung entscheidend ist, nicht die Original‑Motorleistung.

Alternative Führerscheinklassen - Was, wenn die Grenzen überschritten werden?

Wenn ein Roller die 0,5kW‑ bzw. 50ccm‑Grenze überschreitet, gibt es zwei gängige Optionen:

  • Klasse A1 - erlaubt Motorroller bis 125ccm und bis 11kW (ca. 15PS). Ideal für 80km/h‑Scooter.
  • Klasse AM - deckt Mofas und leichte Elektroscooter bis 25km/h ab, erfordert keinen PKW‑Führerschein.

Der Erwerb einer zusätzlichen Klasse kostet etwa 200€, inklusive theoretischer und praktischer Prüfung. Für Gelegenheitsfahrer kann die Klasse A1 die bessere Wahl sein, da sie mehr Flexibilität bietet.

Versicherung, Zulassung und Kennzeichen

Jeder Roller, der mit KlasseB gefahren werden darf, muss trotzdem zugelassen werden. Das bedeutet:

  • Einzel- oder Kfz‑Haftpflichtversicherung (mindestens 7,5Mio.€ Deckung).
  • Einheitliche Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite.
  • Technische Hauptuntersuchung (HU) alle 24Monate, bei Neufahrzeugen erst nach 3 Jahren.

Fehlt das Kennzeichen, gilt das Fahrzeug als nicht zulässig, und ein Fahrverstoß kann zu Bußgeldern von bis zu 600€ führen.

Checkliste: So prüfen Sie, ob Ihr Roller mit KlasseB erlaubt ist

  1. Hubraum (bei Verbrennungsmotor) oder maximale Leistung (bei Elektromotor) prüfen - ≤50ccm bzw. ≤0,5kW.
  2. Höchstgeschwindigkeit ermitteln - darf 45km/h nicht überschreiten.
  3. Nachweis über Geschwindigkeitsbegrenzer oder abgemeldete Leistung (z.B. TÜV‑Bescheinigung).
  4. Zulassung und Versicherung kontrollieren - Kennzeichen muss vorhanden sein.
  5. Führerschein prüfen - KlasseB muss gültig sein.

Erst wenn alle Punkte erfüllt sind, kann man bedenkenlos mit dem Roller auf öffentlichen Straßen unterwegs sein.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Darf ich einen 125ccm‑Roller mit 45km/h Begrenzung mit KlasseB fahren?

Ja, sofern der Roller technisch auf maximal 45km/h begrenzt ist und die Motorleistung die 0,5kW‑Grenze nicht überschreitet. Eine TÜV‑Bestätigung ist empfehlenswert.

Wie erkenne ich, ob mein Elektroscooter zur KlasseB gehört?

Prüfen Sie die Nennleistung (Watt) und die Höchstgeschwindigkeit. Wird beides unter 0,5kW bzw. 45km/h angegeben, fällt das Fahrzeug in die Fahrzeugklasse L und ist mit KlasseB zulässig.

Muss ich für einen Roller mit KlasseB ein separates Kennzeichen beantragen?

Ja. Jeder zugelassene Roller benötigt ein offizielles Kennzeichen, das an Vorder‑ und Rückseite angebracht wird. Ohne Kennzeichen gilt das Fahrzeug als nicht zulässig.

Was kostet die Umschulung von KlasseB auf A1?

Die Kosten liegen zwischen 150€ und 300€, je nach Fahrschule. Darin enthalten sind die Theorie‑ und Praxisprüfung für die KlasseA1.

Kann ich einen bereits zugelassenen Roller ohne Begrenzer nachträglich für KlasseB umbauen?

Ja, ein nachträglicher Einbau eines Geschwindigkeitsbegrenzers ist zulässig, muss jedoch von einer Prüfstelle abgenommen und im Fahrzeugschein vermerkt werden.

Schreibe einen Kommentar