Wenn Sie ein S-Pedelec fahren, fragen Sie sich vielleicht: Kann ich einfach den Gashebel drehen und losfahren - ohne zu treten? Viele denken, weil es wie ein Elektroroller aussieht, müsste es auch wie einer funktionieren. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum. In Deutschland gilt für S-Pedelecs eine klare Regel: Ohne Treten ist das Fahren nicht erlaubt. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur einen Bußgeldbescheid, sondern auch eine Haftung im Unfallfall.
Was ist ein S-Pedelec überhaupt?
Ein S-Pedelec (Speed Pedelec) ist kein gewöhnliches E-Bike. Es ist ein Elektrofahrrad, das bis zu 45 km/h unterstützt - das ist fast so schnell wie ein kleiner Roller. Aber anders als ein E-Roller muss es auch pedaliert werden. Der Motor hilft nur, wenn Sie in die Pedale treten. Sobald Sie aufhören, tritt die Unterstützung ab. Das ist kein technisches Detail, sondern ein gesetzlicher Zwang.
Die EU-Richtlinie 2002/24/EG und die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) definieren S-Pedelecs als Fahrräder mit elektrischer Unterstützung, die nur bei Trittbetrieb anspringen. Sie müssen also mindestens einmal pro Fahrt mit den Beinen in Bewegung sein. Kein Gasgriff, kein Knopfdruck, kein Startknopf wie beim Motorrad. Nur Pedalieren.
Was passiert, wenn ich ohne Treten fahre?
Wenn Sie Ihr S-Pedelec ohne Treten fahren - zum Beispiel, weil Sie es als E-Roller missverstanden haben - handeln Sie rechtswidrig. Die Polizei kann Sie bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld belegen. Die Strafe liegt bei mindestens 25 Euro, kann aber bis zu 100 Euro gehen, je nachdem, wie schwer die Verletzung ist. Wenn Sie dabei schneller als 45 km/h fahren, wird es noch ernster: Dann handelt es sich um ein Fahrzeug ohne Zulassung, und das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 StVG mit Bußgeldern ab 75 Euro.
Ein weiterer Punkt: Ihre Versicherung. S-Pedelecs müssen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sein - genau wie ein Motorrad. Wenn Sie ohne Treten fahren, verletzen Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung. Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Leistung verweigern. Das bedeutet: Sie zahlen selbst für Schäden an anderen oder sogar für eigene Verletzungen. Kein schönes Risiko.
Wie unterscheidet sich ein S-Pedelec von einem E-Roller?
Die Verwechslung ist verständlich. Beide fahren schnell, haben einen Motor und keinen Verbrennungsmotor. Aber die rechtliche Einordnung ist völlig anders.
Ein E-Roller (z. B. ein 45 km/h-Roller) ist ein Kleinkraftrad. Er braucht eine Fahrerlaubnis (AM-Klasse), ein Kennzeichen, eine Versicherungskennzeichnung und einen Helm. Sie dürfen ihn ohne Treten fahren - weil er dafür gebaut ist.
Ein S-Pedelec hingegen ist ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung. Es muss:
- eine Tretunterstützung haben (nicht nur Gas)
- ein Fahrrad mit zwei Rädern sein
- über einen Tretlager-Sensor verfügen, der das Treten erkennt
- ein Fahrrad- oder S-Pedelec-Kennzeichen tragen (je nach Bauart)
Ein S-Pedelec darf nicht mit einem Gasgriff ausgestattet sein, der ohne Treten die Unterstützung aktiviert. Wer einen solchen Umbau vornimmt, macht das Fahrzeug illegal. Und das gilt auch, wenn es nur „für den privaten Gebrauch“ gedacht ist. Im Straßenverkehr zählt nur die Gesetzeslage.
Was ist mit „E-Bikes“ mit 25 km/h? Darf ich die ohne Treten fahren?
Nein. Auch normale E-Bikes (bis 25 km/h) dürfen nur mit Treten gefahren werden. Der Unterschied ist: Sie brauchen keine Versicherung, kein Kennzeichen, keine Fahrerlaubnis. Aber das Treten bleibt Pflicht. Wenn Sie ein normales E-Bike ohne Treten fahren, ist das technisch möglich - aber rechtlich nicht erlaubt. Die Polizei wird das zwar selten kontrollieren, aber die Regel gilt trotzdem. Und wenn Sie bei einem Unfall feststellen, dass Sie ohne Treten unterwegs waren, kann das zu Problemen mit der Versicherung führen.
Ein S-Pedelec ist also nicht „ein schnelleres E-Bike“. Es ist ein anderes Fahrzeug - mit anderen Regeln.
Wie erkenne ich, ob mein S-Pedelec legal ist?
Prüfen Sie die Typenschilder und die Bedienungsanleitung. Ein legaler S-Pedelec hat:
- eine CE-Kennzeichnung mit der Norm EN 15194
- eine Angabe „max. 45 km/h“ und „Tretunterstützung“
- keinen Gasgriff - nur einen Tretlager-Sensor
- ein Kennzeichen mit „S-Pedelec“ oder „Mofa“ (je nach Bauart)
Wenn Ihr S-Pedelec einen Gasgriff hat, ist es entweder illegal umgebaut oder gar kein echtes S-Pedelec, sondern ein nicht zugelassenes Fahrzeug. In beiden Fällen dürfen Sie es nicht auf öffentlichen Straßen nutzen.
Was, wenn ich das Pedal nicht treten kann?
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht treten können - zum Beispiel nach einer Operation oder durch eine Behinderung - gibt es eine Lösung: Ein elektrisches Fahrrad mit Handschaltung (auch „Handpedal“ genannt). Diese Modelle sind speziell für Menschen mit eingeschränkter Beinbewegung entwickelt. Sie werden als Fahrrad anerkannt, wenn sie bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Sie brauchen aber eine Genehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Ein normaler S-Pedelec mit Gasgriff ist keine Lösung.
Andere Wege wie Elektroroller oder Elektro-Klappräder mit Zulassung sind hier die legalen Alternativen.
Fazit: Treten ist Pflicht - nicht optional
Ein S-Pedelec ist kein E-Roller. Es ist ein Fahrrad, das nur mit Treten unterstützt wird. Wer ohne Treten fährt, bricht das Gesetz, gefährdet sich selbst und andere, und setzt seine Versicherung aufs Spiel. Die 45 km/h sind verlockend - aber nicht mit einem Gasgriff erlaubt.
Wenn Sie schnell fahren wollen, ohne zu treten: Kaufen Sie einen zugelassenen Elektroroller mit AM-Führerschein. Er ist dafür gemacht. Ein S-Pedelec ist dafür gemacht, dass Sie treten - und dabei schneller werden, als mit dem normalen Fahrrad.
Darf ich ein S-Pedelec ohne Treten auf Privatgrundstücken fahren?
Nein. Selbst auf Privatgrundstücken gilt das Verkehrsrecht, wenn das Fahrzeug öffentlich zugänglich ist - zum Beispiel auf einem Parkplatz, einem Radweg oder einem Weg, der von anderen genutzt wird. Nur auf rein privat abgesperrtem Gelände, das niemand sonst betreten darf (z. B. ein abgeschlossener Hof), ist das Fahren ohne Treten erlaubt. Aber selbst dann: Wenn das Fahrzeug als S-Pedelec zugelassen ist, darf es nur mit Treten betrieben werden - sonst ist es rechtswidrig konfiguriert.
Kann ich einen Gasgriff nachträglich an mein S-Pedelec montieren?
Nein. Jeder Umbau, der die Tretunterstützung durch einen Gasgriff ersetzt, macht das Fahrzeug rechtswidrig. Es verliert seine Zulassung als S-Pedelec und wird zu einem nicht zugelassenen Kraftfahrzeug. Sie dürfen es nicht mehr auf öffentlichen Straßen nutzen. Auch die Versicherung erkennt es nicht mehr an. Solche Umbauten sind nicht nur unklug - sie sind illegal.
Brauche ich einen Führerschein für ein S-Pedelec?
Ja. Für ein S-Pedelec brauchen Sie mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM (früher Mofa-Führerschein). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Ein normaler Fahrradführerschein reicht nicht. Wer ohne Führerschein fährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Muss ich einen Helm tragen?
Ja. Bei S-Pedelecs besteht Helmtragepflicht. Sie müssen einen geeigneten Fahrradhelm oder einen Kleinkraftradhelm tragen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben - nicht nur empfohlen. Ohne Helm riskieren Sie ein Bußgeld von 15 Euro. Aber wichtiger: Ohne Helm sind Sie im Unfallfall viel gefährdeter.
Kann ich ein S-Pedelec mit einem normalen E-Bike-Motor nachrüsten?
Nein. Ein normaler E-Bike-Motor (250 W, 25 km/h) ist nicht für S-Pedelecs geeignet. Um ein S-Pedelec zu bauen, brauchen Sie einen Motor mit mindestens 500 W Leistung, der bis 45 km/h unterstützt und mit einem Tretlager-Sensor verbunden ist. Jeder Eigenbau ohne Zulassung durch das KBA ist illegal. Verkaufen Sie Ihr altes E-Bike und kaufen Sie ein zertifiziertes S-Pedelec - das ist sicherer und legal.