Wenn Sie sich einen Kabinenroller zulegen wollen, stellen Sie sich vielleicht die Frage: Kann man den ohne Führerschein fahren? Die Antwort ist nicht einfach ja oder nein - sie hängt von einigen klaren Regeln ab, die in Deutschland gelten. Und ja, es gibt tatsächlich Situationen, in denen Sie keinen Führerschein brauchen. Aber nur, wenn der Roller bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt.
Was ist ein Kabinenroller?
Ein Kabinenroller ist kein gewöhnlicher Elektroroller. Er sieht aus wie ein kleines Auto - mit Tür, Dach, Sitzen für zwei Personen und sogar einem Kofferraum. Manche Modelle haben sogar eine Heizung, eine Klimaanlage und Sicherheitsgurte. Technisch gesehen handelt es sich um ein Leichtkraftrad mit vier Rädern, oft auch als Quads oder Microcars bezeichnet. Bekannte Marken sind der Twizy von Renault, der NEO EV oder der Wrightspeed. Diese Fahrzeuge sind nicht für die Autobahn gedacht, sondern für Stadtverkehr, Einkaufsfahrten oder den Weg zur Arbeit.
Ohne Führerschein? Das ist erlaubt - aber nur unter Bedingungen
Ja, Sie können einen Kabinenroller ohne klassischen Führerschein fahren - aber nur, wenn er als Leichtkraftrad der Klasse L6e zugelassen ist. Das bedeutet:
- Maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Leistung von maximal 4 kW (ca. 5,4 PS)
- Leergewicht ohne Fahrer unter 350 kg (Batterie inklusive)
- Kein Sitzplatz für mehr als zwei Personen
Wenn Ihr Kabinenroller diese Werte einhält, dürfen Sie ihn mit einer Prüfbescheinigung fahren. Diese bekommen Sie mit einer einfachen Fahrerschulung - kein theoretischer oder praktischer Führerschein-Test nötig. Die Schulung dauert etwa 3-4 Stunden und kostet zwischen 100 und 150 Euro. Danach erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie immer mitführen müssen.
Was ist mit dem Führerschein der Klasse B?
Wenn Ihr Kabinenroller schneller als 45 km/h fährt oder mehr als 4 kW Leistung hat, brauchen Sie den Führerschein der Klasse B - also den normalen Pkw-Führerschein. Viele Kabinenroller auf dem Markt, besonders neuere Modelle, fallen in diese Kategorie. Der Renault Twizy 45 ist ein Beispiel für ein Modell, das mit Prüfbescheinigung fahrbar ist. Der Twizy 80 hingegen braucht den Klasse-B-Führerschein, weil er bis zu 80 km/h erreicht.
Ab welchem Alter darf man fahren?
Die Altersgrenze hängt ebenfalls von der Klasse ab:
- Ab 15 Jahren: Mit Prüfbescheinigung für L6e-Fahrzeuge (bis 45 km/h)
- Ab 16 Jahren: Nur für bestimmte Modelle mit eingeschränkter Leistung (z. B. in einigen Bundesländern mit 30 km/h)
- Ab 18 Jahren: Für alle anderen Kabinenroller, die den Führerschein der Klasse B erfordern
Ein 15-Jähriger kann also theoretisch mit einem geeigneten Kabinenroller zur Schule fahren - vorausgesetzt, er hat die Prüfbescheinigung und das Fahrzeug entspricht den technischen Vorgaben.
Wo kann man Kabinenroller kaufen?
Sie finden Kabinenroller nicht bei jedem Händler. Die meisten Modelle werden nur über spezialisierte Elektrofahrzeughändler, Online-Shops oder direkt vom Hersteller verkauft. In Leipzig, Berlin oder München gibt es einige Anbieter, die Testfahrten anbieten. Beliebte Plattformen sind Elektro-Roller-Shop.de, EV-Mobility.de oder Renault Electric. Achten Sie darauf, dass der Händler den Fahrzeugbrief und die EU-Betriebserlaubnis (eine Art Typengenehmigung) vorweisen kann. Ohne diese Unterlagen ist der Roller nicht straßenzugelassen.
Was kostet ein Kabinenroller?
Ein günstiges Modell mit Prüfbescheinigung startet bei etwa 5.000 Euro. Der Renault Twizy 45 liegt bei 7.500-9.000 Euro, je nach Ausstattung. Modelle mit Klasse-B-Zulassung kosten ab 12.000 Euro. Hinzu kommen jährliche Kosten: Versicherung (ca. 150-300 Euro), Steuer (meist 0 Euro, da Elektrofahrzeuge steuerbefreit sind) und Ladestrom (ca. 2-3 Cent pro km).
Wie sieht es mit Versicherung und Kennzeichen aus?
Alle Kabinenroller brauchen ein Kennzeichen und eine Kfz-Versicherung. Für Fahrzeuge mit Prüfbescheinigung ist die Haftpflichtversicherung Pflicht. Sie ist günstiger als bei Autos - oft unter 100 Euro pro Jahr. Es gibt auch Kombi-Policen mit Teilkasko. Das Kennzeichen ist ein normales blaues Nummernschild mit dem Buchstaben „E“ für Elektro. Kein grünes Schild, wie bei E-Bikes!
Was passiert, wenn man ohne Genehmigung fährt?
Fahren Sie ein Fahrzeug ohne gültige Zulassung, ohne Prüfbescheinigung oder ohne Führerschein, riskieren Sie:
- Eine Geldstrafe von bis zu 75 Euro
- Ein Fahrverbot für das Fahrzeug
- Keine Versicherungsleistung bei Unfall - Sie zahlen selbst
- Im schlimmsten Fall: Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Polizisten prüfen bei Kontrollen nicht nur den Führerschein, sondern auch den Fahrzeugbrief. Wenn der Roller nicht in der Liste der zugelassenen Modelle steht, wird er abgeschleppt.
Wie erkenne ich, ob mein Kabinenroller führerscheinfrei ist?
Prüfen Sie die Typenschilder am Fahrzeug. Dort steht:
- KLASSE: L6e → führerscheinfrei mit Prüfbescheinigung
- KLASSE: L7e → braucht Klasse-B-Führerschein
- Max. Leistung: 4 kW → unter 4 kW = erlaubt
- Max. Geschwindigkeit: 45 km/h → wenn höher, brauchen Sie B
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie den Händler nach der EU-Typengenehmigung (Nr. ECE R101). Diese Nummer können Sie online bei der Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) prüfen.
Praktische Tipps für den Kauf
- Fahren Sie vorher eine Testfahrt - manche Modelle fühlen sich wie ein Motorrad an, andere wie ein Auto.
- Prüfen Sie die Akkulaufzeit: 80-120 km Reichweite sind realistisch, bei 20 °C und flachem Gelände.
- Vermeiden Sie Billigmodelle ohne EU-Zulassung - die sind illegal.
- Die Batterie ist der teuerste Teil: Achten Sie auf eine Garantie von mindestens 2 Jahren.
Fazit: Ja - aber nur mit Bedingungen
Kann man Kabinenroller ohne Führerschein fahren? Ja - aber nur, wenn das Fahrzeug genau die Regeln der Klasse L6e erfüllt. Dann reicht eine einfache Schulung und eine Prüfbescheinigung. Alles andere - schnellere, stärkere oder schwerere Modelle - erfordert den klassischen Führerschein. Wer sich nicht informiert, riskiert Strafen, Abschleppen und hohe Kosten. Informieren Sie sich genau, bevor Sie kaufen. Ein Kabinenroller kann ein echter Alltagshelfer sein - aber nur, wenn er legal unterwegs ist.
Kann man einen Kabinenroller mit 15 Jahren fahren?
Ja, ab 15 Jahren darf man einen Kabinenroller der Klasse L6e fahren - also mit maximal 45 km/h und 4 kW Leistung. Dafür braucht man keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Diese erhält man nach einer kurzen Schulung, die etwa 3-4 Stunden dauert und meist unter 150 Euro kostet.
Braucht ein Kabinenroller ein Kennzeichen?
Ja, jedes Kabinenroller muss ein reguläres Kfz-Kennzeichen haben. Es ist ein blaues Nummernschild mit dem Buchstaben „E“ für Elektro. Ohne Kennzeichen ist das Fahrzeug nicht straßenzugelassen. Die Zulassung erfolgt beim örtlichen Zulassungsamt, ähnlich wie bei Autos.
Ist ein Kabinenroller steuerfrei?
Ja, alle elektrisch angetriebenen Kabinenroller sind seit 2017 von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt unabhängig davon, ob sie mit Prüfbescheinigung oder Klasse-B-Führerschein gefahren werden. Nur Benzin- oder Hybridmodelle unterliegen der Steuer.
Kann man einen Kabinenroller auf dem Radweg fahren?
Nein. Kabinenroller gelten als Kraftfahrzeuge und dürfen nur auf Straßen und nicht auf Radwegen oder Gehwegen fahren. Sie müssen sich wie ein Auto verhalten - also auf der Fahrbahn, mit Vorfahrtregeln und Ampeln. Einige Bundesländer erlauben Ausnahmen in 30-Zonen, aber nie auf Radwegen.
Was ist mit Helmtragepflicht?
Nein, es besteht keine Helmtragepflicht für Kabinenroller - selbst wenn sie ohne Dach sind. Allerdings wird dringend empfohlen, einen Helm zu tragen, besonders bei höheren Geschwindigkeiten. Die meisten Modelle haben Sicherheitsgurte, aber keinen Airbag - ein Helm erhöht die Sicherheit erheblich.
Maximilian Erdmann
Februar 15, 2026 AT 07:51Also ich hab mir den Twizy mal angesehen, und echt… das Ding sieht aus wie ein Spielzeug, das jemand aus dem Keller geholt hat. 😅 Aber nee, seriously: 5000€ für so nen Kasten mit 45 km/h? Ich fahr lieber mit dem Rad und spare mir den Stress. Und ja, ich hab Helm, weil ich kein Idiot bin.