Stell dir vor: Du fährst mit deinem E-Scooter durch Leipzig, der Verkehr ist dicht, du brauchst eine schnelle Navigations-App - und greifst automatisch zu deinem Handy. Ist das erlaubt? Oder riskierst du einen Bußgeldbescheid, nur weil du kurz auf den Bildschirm schaust? Viele Nutzer fragen sich das - und die Antwort ist klar: Nein, du darfst dein Handy auf einem E-Scooter nicht benutzen. Nicht einmal kurz. Nicht einmal, wenn du an einer Ampel stehst. Und das hat rechtliche, praktische und sicherheitsrelevante Gründe.
Was sagt das deutsche Verkehrsrecht?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt in § 23 Absatz 1a, dass Fahrer von Kraftfahrzeugen - dazu zählt auch der E-Scooter - während der Fahrt kein Mobiltelefon benutzen dürfen, wenn es nicht über eine Freisprecheinrichtung läuft. Das gilt für alle Fahrzeuge mit Motorantrieb, die nicht zum Straßenverkehr zugelassen sind, aber dennoch auf öffentlichen Wegen fahren dürfen. E-Scooter fallen unter diese Kategorie. Sie sind keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder - und damit unterliegen sie denselben Regeln wie Mofas oder Motorräder.
Das bedeutet: Halte dein Handy in der Hand, schaust auf den Bildschirm, tippst eine Nachricht oder suchst eine Adresse - das ist ein Verstoß. Selbst wenn du nur kurz hinsiehst, zählt das als Nutzung. Die Polizei sieht das nicht als „kurzen Blick“ an, sondern als Ablenkung. Und Ablenkung ist der Hauptgrund für Unfälle mit E-Scootern.
Wie hoch ist das Bußgeld?
Ein Verstoß gegen das Handyverbot auf E-Scootern kostet 55 Euro. Das ist mehr als bei einem Fahrrad (25 Euro), aber weniger als bei einem Auto (100 Euro). Aber das Geld ist nicht das Schlimmste. Wenn du bei der Nutzung deines Handys einen Unfall verursachst - zum Beispiel weil du nicht auf einen Fußgänger achtest - kannst du zusätzlich haftbar gemacht werden. Versicherungen prüfen dann genau, ob du abgelenkt warst. Und wenn ja, kann deine Haftpflichtversicherung den Schaden nicht komplett übernehmen. Du zahlst selbst.
Im schlimmsten Fall, wenn jemand verletzt wird, droht sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das ist kein theoretisches Szenario. In Berlin wurde 2024 ein 28-Jähriger wegen Handybenutzung am E-Scooter zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, nachdem er eine 72-Jährige an einer Ampel anfuhr. Sie brach sich das Handgelenk. Der Richter nannte es „grobe Fahrlässigkeit durch Ablenkung“.
Warum ist das so gefährlich?
Ein E-Scooter ist kein Fahrrad. Du sitzt nicht, du stehst. Du hast weniger Stabilität. Du brauchst beide Hände, um das Gleichgewicht zu halten, besonders bei Wind, Kopfsteinpflaster oder nassen Straßen. Wenn du ein Handy in der Hand hast, verlierst du automatisch die Kontrolle. Selbst wenn du denkst, du kannst es „gut“ hinkriegen - dein Gehirn kann nicht gleichzeitig auf die Straße und auf den Bildschirm achten.
Studien des ADAC zeigen: Wer während der Fahrt auf sein Handy schaut, braucht 20 % länger, um auf ein Hindernis zu reagieren. Das sind bei 25 km/h fast drei Meter mehr Bremsweg - und das reicht aus, um einen Fußgänger zu überfahren, der plötzlich aus einer Gasse kommt. Die meisten Unfälle mit E-Scootern passieren nicht auf der Autobahn, sondern in der Stadt - genau dort, wo die meisten Handynutzungen stattfinden.
Was ist mit Bluetooth-Headsets oder Smartwatches?
Du darfst ein Bluetooth-Headset benutzen - solange du es nur zum Sprechen verwendest. Wenn du dich mit einem Freund unterhältst, während du fährst, ist das erlaubt. Aber: Wenn du das Headset benutzt, um Musik anzuhören, oder um Nachrichten zu hören, dann ist das problematisch. Du kannst nicht mehr richtig auf Verkehrslärm achten - und das ist gefährlich.
Smartwatches sind ein Graubereich. Wenn du nur die Uhrzeit abliest oder eine kurze Benachrichtigung bekommst, die du nicht berührst - ist das meistens kein Verstoß. Aber: Wenn du auf die Uhr tippst, um eine Nachricht zu beantworten, oder eine App öffnest, dann ist das Handybenutzung. Die Polizei zählt das als Verstoß. Es gibt keine „erlaubte“ Nutzung von Smartwatches während der Fahrt - nur die passive Anzeige von Informationen.
Wie navigierst du richtig mit E-Scooter?
Du brauchst Navigationshilfen? Dann gib’s zu: Du brauchst sie. Aber du brauchst sie nicht in der Hand. Hier sind drei sichere Lösungen:
- Mount am Lenker: Kauf dir einen einfachen Handyhalter für E-Scooter - die gibt’s ab 15 Euro. Befestige ihn so, dass du die Straße sehen kannst und nur den Kopf leicht drehen musst. Keine Hand muss am Handy sein. Das ist erlaubt, solange du nicht berührst.
- Bluetooth-Lautsprecher: Nutze Sprachnavigation wie Google Maps oder Apple Maps mit Sprachausgabe. Du hörst die Anweisungen, du schaust nicht aufs Handy. Das ist die sicherste Methode.
- Smartwatch mit Navigation: Einige Smartwatches (z. B. Apple Watch oder Garmin) zeigen dir eine einfache Pfeilnavigation an. Du kannst sie kurz ablesen, ohne das Gerät zu berühren. Das ist akzeptabel - solange du nicht tippst oder scrollst.
Vermeide es, dein Handy in der Hosentasche zu lassen und „nur mal“ zu fühlen, ob eine Nachricht gekommen ist. Das ist auch ein Verstoß. Die Polizei zählt jede Berührung als Nutzung - auch wenn du es nicht anschaust.
Was ist mit dem Radweg?
Einige Nutzer denken: „Ich fahre auf dem Radweg - da ist es doch okay, schnell mal zu schauen.“ Falsch. E-Scooter dürfen auf Radwegen fahren - aber das ändert nichts an den Regeln. Die StVO gilt überall: auf der Straße, auf dem Radweg, auf der Gehwegzone. Der Ort macht keinen Unterschied. Selbst wenn du auf einem verkehrsberuhigten Bereich bist, darfst du nicht dein Handy benutzen.
Und: Wenn du auf dem Gehweg fährst (was nur mit Sondergenehmigung erlaubt ist), darfst du dein Handy erst recht nicht benutzen. Dort sind Fußgänger in Gefahr - und du bist verantwortlich für ihre Sicherheit.
Was passiert, wenn du von der Polizei kontrolliert wirst?
Die Polizei kontrolliert immer häufiger E-Scooter-Nutzer - besonders in Städten wie Berlin, Köln oder Leipzig. Sie hat ein klares Protokoll: Wenn sie dich mit einem Handy in der Hand sieht, stoppt sie dich. Sie fragt nicht, ob du „nur kurz“ geschaut hast. Sie sieht das Handy - und das ist der Beweis.
Du bekommst dann einen Bußgeldbescheid per Post. Du hast 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Aber wenn du kein Handy benutzt hast - dann musst du das beweisen. Und das ist schwer. Die Polizei hat eine Aussage, oft ein Foto oder Video. Ohne Beweis gegen die Aussage, wirst du zahlen.
Einige Nutzer versuchen, mit „Ich wollte nur die Akkuanzeige prüfen“ zu argumentieren. Das funktioniert nicht. Die Polizei zählt jede Berührung als Nutzung. Selbst das Anschalten des Bildschirms reicht aus.
Was ist mit Fahrrädern? Darf ich da mein Handy benutzen?
Ja - aber nur begrenzt. Auf Fahrrädern darfst du dein Handy nicht in der Hand halten. Aber du darfst es in einer Halterung am Lenker befestigen - und es anschauen, solange du nicht berührst. Das ist ein großer Unterschied. Fahrräder gelten nicht als Kraftfahrzeuge - deshalb ist die Regelung anders. Aber auch hier: Wenn du dich ablenkst und einen Unfall verursachst, kannst du haftbar gemacht werden. Die Polizei kann dich trotzdem anzeigen, wenn du dich unverantwortlich verhältst.
Also: Nicht weil es auf dem Fahrrad „erlaubter“ ist, heißt das, dass du dich sicher verhältst. Die Gefahr bleibt.
Was tun, wenn du dringend ein Handy brauchst?
Wenn du unterwegs eine dringende Nachricht beantworten musst - oder dich verirrt hast - dann halte an. Stell den E-Scooter ab. Gehe an den Bordstein. Schau auf dein Handy. Dann fahre weiter. Das dauert 15 Sekunden - und rettet dir 55 Euro, einen Unfall oder sogar eine Strafverfolgung.
Es gibt keine Ausnahme. Kein Notfall. Kein Job. Kein Kind, das dich anruft. Wenn du unterwegs bist, bist du Verkehrsteilnehmer - und du trägst die Verantwortung für dich und andere.
Was ist mit E-Scooter-Sharing-Diensten?
Bei Lime, Tier oder Dott - egal welcher Anbieter - die Regeln gelten genauso. Die Apps der Anbieter warnen dich sogar vor der Handybenutzung. Sie schreiben in ihren Nutzungsbedingungen explizit: „Benutzen Sie Ihr Mobiltelefon nicht während der Fahrt.“ Wenn du dich nicht daran hältst, kann der Anbieter dein Konto sperren - und du verlierst den Zugang zu allen E-Scootern in der Stadt.
Einige Nutzer versuchen, mit der App zu bezahlen, während sie fahren. Das ist ein Verstoß. Du darfst nicht auf den Bildschirm tippen, während du fährst. Selbst die Zahlung per App ist verboten. Du musst anhalten.
Was ist mit Kindern und Jugendlichen?
Unter 14 Jahren darfst du keinen E-Scooter fahren - also ist die Frage irrelevant. Ab 14 Jahren ist die gleiche Regel wie für Erwachsene: Kein Handy. Eltern, die ihren Kindern erlauben, während der Fahrt zu telefonieren, machen sich strafbar. Sie verletzen ihre Aufsichtspflicht. Wenn das Kind einen Unfall verursacht, haften die Eltern.
Das ist kein Spiel. Das ist Verkehr. Und Verkehr braucht Konzentration - nicht Abwechslung.
Die Realität: Die meisten Nutzer machen es trotzdem
Wir alle kennen jemanden - vielleicht uns selbst - der das Handy in der Hand hat, während er fährt. Es ist normal geworden. Aber Normalität ist kein Recht. Die Polizei kontrolliert nicht jeden - aber sie kontrolliert genug, um zu zeigen: Wer es tut, wird erwischt. Und wenn du erwischt wirst, hast du keine Entschuldigung.
Es ist wie mit dem Alkohol am Steuer: Es ist kein Verbrechen, wenn du nur ein Bier getrunken hast. Aber es ist trotzdem verboten. Und du wirst bestraft, wenn du erwischt wirst. Genauso ist es mit dem Handy.
Was du jetzt tun kannst
- Entferne dein Handy aus der Hosentasche, wenn du fährst.
- Benutze einen Handyhalter am Lenker - und schau nur, wenn du nicht berührst.
- Aktiviere die Sprachnavigation - und höre zu.
- Stell den E-Scooter ab, wenn du etwas tun musst.
- Erinnere Freunde und Familie: Handy am E-Scooter ist kein Kleinkind, sondern ein Risiko.
Es ist nicht schwer. Es ist nur eine Gewohnheit - und du kannst sie ändern. Dein Leben - und das anderer - ist es wert.
Darf ich mein Handy auf einem E-Scooter benutzen, wenn ich an einer Ampel stehe?
Nein. Selbst wenn du an einer Ampel stehst, bist du noch im Straßenverkehr. Die StVO verbietet die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt - und das gilt auch, wenn du kurz angehalten hast. Die Polizei zählt das als Verstoß, weil du dich nicht von deiner Aufgabe als Verkehrsteilnehmer abwenden darfst. Erst wenn du den E-Scooter abgestellt und den Motor abgeschaltet hast, darfst du das Handy nutzen.
Ist es erlaubt, mit Bluetooth-Headset zu telefonieren?
Ja, du darfst ein Bluetooth-Headset benutzen, um zu telefonieren - aber nur, wenn du es ausschließlich zum Sprechen verwendest. Du darfst nicht mit dem Kopfhörer Musik hören, Nachrichten abhören oder andere Apps nutzen. Der Zweck muss klar sein: Kommunikation, nicht Unterhaltung. Und auch hier: Wenn du dich ablenken lässt, kannst du haftbar gemacht werden.
Kann ich mein Handy in der Hosentasche lassen und nur fühlen, ob eine Nachricht kommt?
Nein. Jede Berührung des Handys - auch nur das Fühlen oder Ziehen aus der Tasche - zählt als Nutzung. Die Polizei hat klare Richtlinien: Wenn das Gerät in deiner Hand oder in deiner Nähe ist und du es berührst, ist es ein Verstoß. Selbst wenn du es nicht anschaust, ist es verboten.
Was passiert, wenn ich mit Handy auf dem E-Scooter einen Unfall verursache?
Du riskierst nicht nur ein Bußgeld von 55 Euro. Deine Versicherung kann den Schaden nicht vollständig übernehmen, weil du fahrlässig gehandelt hast. Wenn jemand verletzt wird, droht eine strafrechtliche Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. In schweren Fällen kann es zu Geldstrafen von mehreren tausend Euro oder sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen - besonders wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind.
Gibt es Ausnahmen für Notfälle?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Ausnahme für Notfälle wie medizinische Notfälle oder Polizei-Alarme. Wenn du in einer echten Notlage bist, halte an, stell den E-Scooter ab und rufe dann. Das ist die einzige legale und sichere Option. Der Gesetzgeber hat bewusst keine Ausnahmen eingebaut - weil Ablenkung immer gefährlich ist, egal wie dringend die Situation erscheint.