Ein 50 ccm Roller darf in Deutschland maximal 4,0 PS (3,0 kW) leisten. Das ist keine Empfehlung, sondern ein gesetzlich festgelegter Grenzwert. Wer mehr Leistung verbaut, macht aus einem Mofa ein Kleinkraftrad - und das ändert alles: Fahrerlaubnis, Versicherung, Helmpflicht, Tempolimit und sogar die Straße, auf der du fahren darfst.
Was passiert, wenn dein Roller mehr als 4,0 PS hat?
Ein Roller mit 50 ccm Hubraum, der mehr als 4,0 PS leistet, fällt nicht mehr unter die Regelung für Mofas. Er wird als Kleinkraftrad klassifiziert. Das bedeutet: Du brauchst keine Mofa-Prüfbescheinigung mehr, sondern eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese bekommst du ab 16 Jahren, aber du musst eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Und das kostet Geld - oft mehr als 500 Euro.
Die Versicherung wird teurer. Die Haftpflichtversicherung für ein Kleinkraftrad ist deutlich höher als für ein Mofa. Außerdem musst du eine Versicherungsplakette anbringen, nicht nur eine Versicherungsnummer. Und der Helm ist Pflicht - auch bei niedrigen Geschwindigkeiten. Bei einem echten Mofa mit 4,0 PS oder weniger ist das nicht der Fall, solange du unter 25 km/h bleibst.
Und dann kommt noch das Tempolimit: Ein echtes Mofa darf nur 25 km/h schnell sein. Ein Kleinkraftrad mit 50 ccm darf bis zu 45 km/h fahren. Wenn dein Roller 30 km/h oder mehr schafft, ist er rechtlich gesehen kein Mofa mehr - egal, wie klein der Motor ist.
Warum gibt es diese Grenze von 4,0 PS?
Die 4,0 PS-Grenze ist kein Zufall. Sie stammt aus der europäischen Richtlinie 2002/24/EG, die Mofas als besonders einfache, sichere und umweltfreundliche Fahrzeuge definiert. Sie sollen für Jugendliche ab 15 Jahren zugänglich sein, ohne dass sie eine richtige Fahrerlaubnis brauchen. Die Leistung ist bewusst begrenzt, um Unfälle mit schweren Verletzungen zu vermeiden.
Ein 50 ccm Motor mit 4,0 PS beschleunigt langsam, hält sich an roten Ampeln, und kann kaum eine Steigung mit zwei Personen bewältigen. Das ist gewollt. Wer schneller oder kräftiger will, muss die Verantwortung übernehmen - und dafür eine Fahrerlaubnis machen.
Hersteller wissen das. Deshalb verkaufen sie 50 ccm Roller mit 4,0 PS als Mofa - und dieselben Motoren mit 5,0 PS als Kleinkraftrad. Der Motor ist oft derselbe, aber die Abstimmung, die Luftansaugung oder die elektronische Begrenzung unterscheiden sich. Einige Hersteller verkaufen sogar zwei Versionen: eine mit 25 km/h Begrenzung (Mofa) und eine mit 45 km/h (Kleinkraftrad).
Wie erkennst du, ob dein Roller legal ist?
Die wichtigste Stelle ist das Fahrzeugpapier - also die Zulassungsbescheinigung Teil I. Dort steht in Feld 15 die Leistung in kW. Rechne um: 1 PS = 0,7355 kW. Also: 3,0 kW = 4,0 PS. Wenn dort 3,0 kW oder weniger steht, ist dein Roller ein Mofa. Steht 3,1 kW oder mehr, ist es ein Kleinkraftrad.
Im Feld 2.2 steht die Kategorie. Da sollte L1e-B stehen - das ist die EU-Klassifizierung für Mofas. Bei L1e-A handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Wenn du den Roller gebraucht kaufst, prüfe die Papiere genau. Ein Verkäufer, der sagt „der Motor ist 50 ccm, aber er läuft nur 25 km/h“, könnte versuchen, dir einen illegalen Roller zu verkaufen.
Ein weiterer Hinweis: Auf dem Fahrzeug muss ein kleines, weißes Schild mit der Aufschrift „Mofa“ oder „Kleinkraftrad“ angebracht sein. Bei Mofas ist es meistens ein kleines Plastikteil neben dem Nummernschild. Bei Kleinkrafträdern steht oft „L1e-A“ drauf. Wenn du kein Schild findest, ist das ein Warnsignal.
Was passiert, wenn du mit einem illegalen Roller fährst?
Wenn du mit einem Roller fährst, der mehr als 4,0 PS hat, aber du nur die Mofa-Prüfbescheinigung hast, bist du ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Das ist eine Ordnungswidrigkeit - und keine Kleinigkeit. Die Polizei kann dich anhalten, den Roller sichern und dir einen Bußgeldbescheid schicken.
Die Strafe liegt bei mindestens 70 Euro, aber oft bei 100 bis 150 Euro. Wenn du keinen Versicherungsnachweis vorweisen kannst, kommt noch mal 100 Euro dazu. Und wenn du bei einem Unfall erwischt wirst, kann deine Versicherung den Schaden komplett verweigern. Du stehst dann allein für die Kosten - und das kann schnell mehrere tausend Euro sein.
Ein weiteres Risiko: Der Roller wird als unzulässig eingestuft. Das bedeutet, er darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Du musst ihn abmelden oder ummelden - und das kostet Zeit und Geld. Manche versuchen, die elektronische Begrenzung zu deaktivieren. Das ist technisch möglich, aber illegal. Und die Polizei prüft das bei Kontrollen mit speziellen Geräten.
Elektroroller: Gilt das auch für sie?
Ja. Die Regelung gilt für alle Roller - egal, ob Benzin oder Elektro. Ein Elektroroller mit 50 ccm äquivalenter Leistung muss ebenfalls unter 3,0 kW (4,0 PS) liegen, um als Mofa zugelassen zu werden. Viele Elektroroller haben sogar eine geringere Leistung - oft nur 1,0 bis 2,5 kW - und sind damit perfekt für Anfänger.
Einige Hersteller verkaufen Elektroroller mit 4,5 kW. Das ist kein Mofa mehr. Das ist ein Kleinkraftrad - und du brauchst die Klasse AM. Du siehst es an der Leistung, nicht am Antrieb. Ein Elektroroller mit 4,5 kW ist schneller, leistungsfähiger und gefährlicher als ein 50 ccm Benzinroller mit 3,0 kW. Deshalb gilt dieselbe Regel.
Beim Kauf eines Elektrorollers solltest du immer auf die technischen Daten achten. Nicht auf die Werbeaussage „50 ccm Äquivalent“. Schau auf die Leistung in kW. Wenn der Hersteller nicht angibt, wie viel kW der Motor hat, ist das ein Warnsignal. Ein seriöser Hersteller gibt das immer an - und sagt klar, ob es ein Mofa oder ein Kleinkraftrad ist.
Was ist mit Modifikationen?
Einige Fahrer versuchen, ihre Roller nachzurüsten - zum Beispiel mit einem leistungsstärkeren Motor, einem anderen ECU-Chip oder einer entfernten Geschwindigkeitsbegrenzung. Das ist illegal. Selbst wenn du den Roller vorher legal hattest, verlierst du mit jeder Veränderung die Zulassung.
Die Prüfbescheinigung für Mofas ist an die Originalausstattung gebunden. Änderst du den Motor, die Elektronik oder die Kupplung, ist der Roller nicht mehr zugelassen. Selbst wenn du den Roller danach auf 25 km/h begrenzt: Die Zulassung ist ungültig. Die Polizei kann das mit einem Technik-Check feststellen - und du zahlst erneut Bußgelder.
Einige Tuning-Shop-Angebote versprechen „legalisierte“ Leistungssteigerungen. Das ist ein Betrug. Es gibt keine offizielle Möglichkeit, einen Mofa-Motor auf mehr als 3,0 kW umzubauen und weiterhin als Mofa zu fahren. Wer das behauptet, will dein Geld - nicht deine Sicherheit.
Was solltest du tun, wenn du unsicher bist?
Wenn du einen Roller kaufst - egal ob neu oder gebraucht - und dir unsicher bist, ob er legal ist: Frag beim TÜV oder bei der Zulassungsstelle nach. Bring die Papiere mit. Die Beamten prüfen das kostenlos. Es ist besser, 10 Minuten zu warten, als später mit einem Bußgeld und einer abgenommenen Fahrzeugzulassung dazustehen.
Wenn du deinen Roller selbst umbauen willst: Lass dich von einem zugelassenen Fachbetrieb beraten. Die meisten Werkstätten wissen genau, was erlaubt ist und was nicht. Sie können dir auch sagen, ob ein Umbau überhaupt sinnvoll ist - oder ob du besser einen anderen Roller kaufst.
Und wenn du schon fährst: Prüfe jedes Jahr, ob deine Versicherung noch passt. Manche Versicherer wechseln die Kategorie, wenn sie merken, dass dein Roller mehr Leistung hat, als angegeben. Dann zahlen sie bei einem Unfall nicht mehr - und du bist auf dem Schaden sitzengeblieben.
Was ist mit Elektrorollern für Kinder?
Es gibt Elektroroller mit geringer Leistung - oft unter 1,0 kW - die für Kinder ab 12 Jahren verkauft werden. Diese Roller dürfen nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Sie sind nur für private Gelände wie Hof, Garten oder Parkplätze zugelassen. Sie haben kein Nummernschild, keine Versicherung und keine Zulassung.
Wenn du so einen Roller auf die Straße bringst, ist das genauso illegal wie ein unzulässiger 50 ccm Roller. Die Strafe ist dieselbe: Bußgeld, Abschleppen, Versicherungsproblem. Kinderroller sind kein Spielzeug - sie sind ein Fahrzeug. Und Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen brauchen Zulassung.
Wenn dein Kind einen Roller braucht, der auf der Straße fahren darf: Kaufe einen echten Mofa mit 3,0 kW oder weniger. Der kostet mehr, ist aber legal, sicher und versichert. Ein Kinderroller ist kein Ersatz - und kein Sparmodell.
Wie viel PS darf ein 50 ccm Roller haben? Die Antwort auf einen Blick
- Maximal 4,0 PS (3,0 kW) - mehr ist illegal
- Fahrerlaubnis: Mofa-Prüfbescheinigung (ab 15 Jahren)
- Maximalgeschwindigkeit: 25 km/h
- Kein Helm nötig (aber empfohlen)
- Kein Versicherungskennzeichen nötig (nur Versicherungsnummer)
- Elektroroller gelten genauso - Leistung zählt, nicht Antrieb
- Modifikationen machen den Roller unzulässig
- Bei Überschreitung: Bußgeld, Abschleppen, Versicherungsverweigerung
Darf ein 50 ccm Roller mehr als 25 km/h fahren?
Nein. Ein Roller mit 50 ccm Hubraum, der als Mofa zugelassen ist, darf maximal 25 km/h fahren. Wenn er schneller ist, gilt er als Kleinkraftrad - und braucht dann eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist Teil der Zulassung. Wer sie deaktiviert, verstößt gegen das Straßenverkehrsrecht.
Kann ich einen 50 ccm Roller mit 4,5 PS legal machen?
Nein. Es gibt keine offizielle Möglichkeit, einen Roller mit mehr als 3,0 kW (4,0 PS) als Mofa zuzulassen. Selbst wenn du die Leistung auf 25 km/h begrenzt, bleibt die Zulassung ungültig. Der Motor und die Elektronik sind entscheidend - nicht die Geschwindigkeit. Ein solcher Roller muss als Kleinkraftrad angemeldet werden - mit Fahrerlaubnis, Versicherungskennzeichen und Helm.
Was passiert, wenn ich einen illegalen Roller kaufe?
Du übernimmst das Risiko. Wenn die Polizei den Roller kontrolliert, wird er als unzulässig eingestuft. Du bekommst ein Bußgeld, und der Roller wird abgenommen. Deine Versicherung zahlt bei einem Unfall nicht. Du kannst den Roller nicht zurückgeben, weil du ihn als legal gekauft hast - auch wenn der Verkäufer gelogen hat. Kaufe nur von seriösen Händlern mit vollständigen Papiern.
Ist ein Elektroroller mit 3,5 kW ein Mofa?
Nein. 3,5 kW entspricht etwa 4,7 PS. Das ist über der gesetzlichen Grenze von 3,0 kW. Ein Elektroroller mit 3,5 kW ist ein Kleinkraftrad - auch wenn er 50 ccm Äquivalent hat. Du brauchst die Fahrerlaubnis Klasse AM, Versicherungskennzeichen und Helm. Die Antriebsart spielt keine Rolle - nur die Leistung.
Kann ich mit 14 Jahren einen 50 ccm Roller fahren?
Nein. Die Mindestalter für die Mofa-Prüfbescheinigung ist 15 Jahre. Auch wenn der Roller nur 25 km/h fährt, darfst du nicht früher fahren. Es gibt keine Ausnahmen. Wer mit 14 Jahren fährt, macht sich strafbar - und gefährdet andere. Warte bis 15 - es lohnt sich.