Was passiert, wenn man mit dem Roller auf dem Radweg fährt? Rechtslage und Risiken in Deutschland

Was passiert, wenn man mit dem Roller auf dem Radweg fährt? Rechtslage und Risiken in Deutschland

Wenn du mit deinem Elektroroller auf dem Radweg fährst, passiert dir meistens nichts - solange du nicht erwischt wirst. Aber was passiert, wenn du erwischt wirst? Und warum ist das überhaupt ein Problem? In Deutschland ist die Antwort klar: Es ist illegal. Und es kann teuer werden.

Was sagt das Gesetz?

Elektroroller, also E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, fallen unter die Verordnung über elektrische Kleinstfahrzeuge. Nach dieser Regelung dürfen sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren - aber nicht auf Gehwegen. Das klingt erstmal einfach. Doch hier kommt der Haken: Viele Menschen denken, dass ein Radweg automatisch auch für Roller freigegeben ist. Das stimmt nicht immer.

Ein Radweg ist nur dann für Roller zugelassen, wenn er durch ein Verkehrsschild mit dem Zusatzzeichen „E-Scooter erlaubt“ gekennzeichnet ist. Das ist in den meisten Städten nicht der Fall. In Leipzig, Berlin oder Hamburg findest du fast überall Radwege ohne dieses Schild. Das bedeutet: Fahren auf diesen Wegen ist verboten. Und wenn du trotzdem fährst, verstößt du gegen § 24 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Was passiert, wenn du erwischt wirst?

Ein Bußgeld von 20 Euro ist das Mindeste. Wenn du dabei noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdest - etwa indem du plötzlich vor einem Fahrradfahrer aus dem Nichts auftauchst - kann das Bußgeld auf bis zu 35 Euro steigen. In schwerwiegenden Fällen, etwa wenn du jemanden verletzt, kann es sogar zu einem Strafverfahren kommen. Das ist selten, aber nicht ausgeschlossen.

Du denkst: „Aber ich fahre doch langsam!“ - das zählt nicht. Die Regelung beruht nicht auf deiner Fahrweise, sondern auf der Kategorie des Fahrzeugs. Ein E-Scooter ist kein Fahrrad. Er hat einen Motor, eine andere Bremskraft und ein anderes Gewicht. Deshalb darf er nicht einfach auf Radwegen fahren, wenn sie nicht extra freigegeben sind.

Wo darfst du dann fahren?

Die sichere Option: Fahrbahn. E-Scooter gehören auf die Straße - genau wie Mofas. Du fährst rechts, hältst dich an die Verkehrsregeln und bleibst auf der Fahrbahn. Das ist der legalste Weg. Wenn du einen Radweg brauchst, weil die Straße zu voll ist, such dir einen mit dem Zusatzschild. Oder nutze Fahrradstraßen - die sind für alle Zweiräder und E-Scooter freigegeben.

Ein Tipp aus Leipzig: In der Innenstadt gibt es viele sogenannte „Radschnellwege“ wie den Radschnellweg 1 (RS1). Die sind ausdrücklich für E-Scooter freigegeben. Dort kannst du ohne Angst fahren. Aber wenn du auf dem Radweg am Augustusplatz bist - der hat kein Schild - dann bleib draußen.

Warum ist das so kompliziert?

Weil E-Scooter eine neue Art von Verkehrsmittel sind. Die Gesetze mussten sich anpassen - und das dauert. Früher gab es nur Fahrräder und Autos. Jetzt kommen elektrische Kleinstfahrzeuge dazu. Die Verkehrssicherheit wird nicht durch Geschwindigkeit, sondern durch Klarheit gewährleistet. Wenn jeder auf dem Radweg fahren dürfte, würde es chaotisch. Radfahrer, Kinder, Senioren, E-Scooter - das wird eng. Und gefährlich.

Ein Beispiel: In Frankfurt wurde 2024 ein Unfall dokumentiert, bei dem ein E-Scooter-Fahrer einen älteren Radfahrer am Radweg überholte. Der Mann stürzte, brach sich das Schlüsselbein. Der Scooter-Fahrer musste 300 Euro Schadensersatz zahlen - und bekam ein Bußgeld. Kein Unfall, der in den Medien stand. Aber er passiert täglich.

Ein Polizist gibt einem E-Scooter-Fahrer ein Bußgeld am Radweg aus, während ein älterer Radfahrer überrascht anhält.

Was ist mit E-Bikes? Die dürfen doch auch auf dem Radweg!

Ja, und das ist der große Unterschied. Ein E-Bike mit bis zu 25 km/h und Tretunterstützung gilt als Fahrrad. Es hat Pedale. Es braucht menschliche Kraft. Ein E-Scooter hat keine Pedale. Du stehst drauf und drückst nur das Gas. Deshalb wird er als „Kleinstfahrzeug“ eingestuft - und nicht als Fahrrad. Das ist der entscheidende Punkt. Du kannst nicht einfach sagen: „Aber es ist doch auch elektrisch!“ - die Gesetze unterscheiden zwischen Art der Fortbewegung, nicht zwischen Art des Antriebs.

Was passiert, wenn du auf dem Gehweg fährst?

Noch schlimmer. Auf Gehwegen ist das Fahren mit E-Scootern grundsätzlich verboten - selbst mit Schildern. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn du den Roller schiebst, nicht fährst. Dann darfst du auf dem Gehweg gehen. Aber sobald du den Motor einschaltest, ist es ein Verstoß. Und das Bußgeld? 100 Euro. Und wenn du dabei jemanden erschreckst oder verletzt? Dann wird es richtig teuer.

Was tun, wenn du keinen sicheren Weg findest?

Wenn du in deiner Stadt kaum Radwege mit E-Scooter-Freigabe hast, dann fahre auf der Straße. Es ist nicht angenehm, aber sicher. Nutze Fahrradstraßen, wenn es sie gibt. Oder fahre auf der rechten Fahrbahnkante - immer mit Abstand zu parkenden Autos. In Leipzig gibt es viele neue Fahrradstreifen mit Schutzstreifen. Die sind für dich da.

Und wenn du wirklich keine andere Wahl hast - dann überlege dir, ob du wirklich einen E-Scooter brauchst. Vielleicht wäre ein E-Bike mit Pedalen die bessere Wahl. Es ist flexibler, legaler und oft sogar günstiger im Unterhalt.

Zwei getrennte Fahrspuren: eine für Fahrräder ohne Freigabe, eine für E-Scooter mit klarem Schild, getrennt durch eine rote Linie als Symbol der Rechtslage.

Die falsche Einstellung: „Alle machen es“

Ja, viele fahren auf Radwegen. Aber das macht es nicht legal. Wenn alle über die rote Ampel laufen, ändert das nichts daran, dass es verboten ist. Und wenn du erwischt wirst, wirst du nicht verstanden. Du wirst bestraft. Punkt.

Die Polizei in Leipzig hat 2025 über 1.200 Bußgelder wegen illegaler E-Scooter-Nutzung ausgestellt. Die meisten davon wegen Fahren auf Radwegen ohne Schild. Das ist keine Seltenheit. Das ist der Standard.

Was bringt dir das?

Du fragst dich: „Warum sollte ich mich daran halten?“

Weil es um deine Sicherheit geht. Weil es um die Sicherheit anderer geht. Weil du nicht willst, dass jemand wegen deiner Fahrt auf dem Radweg verletzt wird. Weil du nicht willst, dass du eines Tages ein Bußgeld von 35 Euro bekommst - und dann noch eine Rechnung von 2.000 Euro für einen kaputten Fahrradreifen, den du verursacht hast.

Es ist nicht schwer: Fährst du auf der Straße, bist du sicher. Fährst du auf einem freigegebenen Radweg, bist du sicher. Fährst du woanders, riskierst du Geld, Strafen und vielleicht sogar jemandes Gesundheit.

Was ist mit Versicherung?

Wenn du mit deinem E-Scooter auf dem Radweg fährst, ohne dass es erlaubt ist, und es zu einem Unfall kommt - dann greift deine Haftpflichtversicherung nicht. Die Versicherung prüft: War das Fahrverhalten rechtens? Wenn nein, dann zahlst du selbst. Das kann Tausende Euro kosten. Einige Versicherer haben das schon klar gesagt: Keine Leistung, wenn der Scooter auf verbotenen Wegen genutzt wird.

Die Zukunft: Wird sich das ändern?

Vielleicht. Einige Städte testen jetzt E-Scooter-Zonen. In Berlin gibt es Pilotprojekte, wo ganze Straßen für E-Scooter und Fahrräder freigegeben werden. In Leipzig wird diskutiert, ob Radwege an Hauptverkehrsstraßen für E-Scooter freigegeben werden. Aber bis dahin: Was erlaubt ist, ist erlaubt. Was nicht erlaubt ist, ist verboten.

Darf ich mit meinem E-Scooter auf jedem Radweg fahren?

Nein. Du darfst nur auf Radwegen fahren, die durch ein Verkehrsschild mit dem Zusatz „E-Scooter erlaubt“ gekennzeichnet sind. Ohne dieses Schild ist das Fahren auf Radwegen verboten. Die meisten Radwege in deutschen Städten haben kein solches Schild.

Was passiert, wenn ich mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahre?

Du riskierst ein Bußgeld von 100 Euro. Außerdem kannst du für Schäden oder Verletzungen haftbar gemacht werden. Auf Gehwegen darfst du den Roller nur schieben - nicht fahren. Selbst bei niedriger Geschwindigkeit ist das Fahren mit eingeschaltetem Motor verboten.

Ist ein E-Scooter das gleiche wie ein E-Bike?

Nein. Ein E-Bike hat Pedale und muss mit Tretunterstützung betrieben werden. Es gilt als Fahrrad und darf überall fahren, wo Fahrräder erlaubt sind. Ein E-Scooter hat keine Pedale, ist ein Kleinstfahrzeug und darf nur auf Fahrbahnen oder explizit freigegebenen Radwegen fahren.

Gibt es Ausnahmen für Kinder oder Senioren?

Nein. Die Regeln gelten für alle. Kinder unter 14 Jahren dürfen gar nicht mit E-Scootern fahren. Senioren haben keine Sonderrechte. Die Gesetze sind nicht nach Alter, sondern nach Fahrzeugtyp geregelt.

Warum gibt es keine besseren Wege für E-Scooter?

Weil die Infrastruktur sich langsam anpasst. Viele Städte haben keine Kapazität, extra Spuren für E-Scooter zu bauen. Deshalb gilt: Wo kein Schild ist, ist kein Weg frei. Die Lösung liegt in Fahrradstraßen und getrennten Fahrspuren - nicht in der Nutzung von Radwegen, die für Fahrräder gedacht sind.