Welchen Führerschein braucht man für einen E-Roller in Deutschland?

Welchen Führerschein braucht man für einen E-Roller in Deutschland?

Wenn du dir einen E-Roller zulegen willst, dann fragst du dich wahrscheinlich: Welchen Führerschein braucht man für einen E-Roller? Die Antwort ist nicht einfach „keiner“ oder „Auto-Führerschein“ - es hängt von der Leistung des Rollers ab. Und das ist entscheidend, denn wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, riskiert nicht nur einen Bußgeldbescheid, sondern auch die Abschaffung des Fahrzeugs. In Deutschland gibt es klare Regeln, die seit 2020 noch präziser wurden. Hier erfährst du, welcher Führerschein für welchen Roller nötig ist - und was du sonst noch wissen musst.

Wie wird ein E-Roller klassifiziert?

Nicht jeder Elektroroller ist gleich. Die Gesetze unterscheiden zwischen drei Hauptkategorien: Leichtmofa, Mofa und Kleinkraftrad. Diese Klassen bestimmen, ob du einen Führerschein brauchst und welchen.

  • Leichtmofa: Maximal 25 km/h, Motorleistung bis 500 Watt, keine Versicherungskennzeichen nötig - aber ein Versicherungskennzeichen muss angebracht sein. Fahrer müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
  • Mofa: Maximal 25 km/h, Motorleistung bis 1.000 Watt, Versicherungskennzeichen und Versicherungspflicht. Fahrer brauchen einen Mofa-Prüfbescheinigung (nicht Führerschein!).
  • Kleinkraftrad: Maximal 45 km/h, Motorleistung bis 4.000 Watt, Versicherungskennzeichen, Helmpflicht, Führerschein erforderlich.

Die meisten E-Roller, die du heute im Handel findest, fallen in die Kategorie „Kleinkraftrad“. Das sind Modelle wie der Xiaomi M365 Pro 2, der E-Twow Booster V2 oder der Dualtron Thunder. Sie erreichen oft 40-45 km/h und sind damit nicht mehr als „Mofa“ zu bezeichnen.

Welcher Führerschein für E-Roller bis 45 km/h?

Wenn dein E-Roller schneller als 25 km/h fährt - und das tun die meisten modernen Modelle - brauchst du einen Klasse AM-Führerschein. Das ist der Führerschein für Kleinkrafträder und leichte Motorräder.

Du bekommst ihn ab 16 Jahren. Die Ausbildung besteht aus:

  1. 12 Theorie-Stunden (davon 4 Stunden Zusatzstoff zum Thema „Moped“)
  2. Mindestens 5 praktische Fahrstunden auf dem Fahrrad- oder Roller-Übungsplatz
  3. Eine theoretische Prüfung mit 20 Fragen
  4. Eine praktische Prüfung (ca. 40 Minuten, inklusive Stadtverkehr)

Die Kosten liegen zwischen 600 und 900 Euro, je nach Fahrschule und Region. In Leipzig kostet es durchschnittlich 750 Euro. Du musst keine Fahrstunden auf dem Auto üben - die Prüfung findet mit einem Roller oder Moped statt. Der AM-Führerschein berechtigt dich auch, Mopeds, Leichtkrafträder und E-Roller bis 45 km/h zu fahren.

Du hast schon einen Auto-Führerschein - was dann?

Wenn du einen Führerschein der Klasse B (Auto) hast - egal ob neu oder alt - darfst du E-Roller bis 45 km/h ohne zusätzliche Prüfung fahren. Das gilt auch für den alten Führerschein Klasse 3, der noch vor 1999 ausgestellt wurde. Du brauchst keinen AM-Führerschein extra, wenn du bereits B hast. Das ist eine der häufigsten Verwechslungen: Viele denken, sie bräuchten einen extra Führerschein, obwohl sie ihn schon haben.

Aber Achtung: Wenn dein E-Roller schneller als 45 km/h ist - zum Beispiel ein Modell mit 60 km/h oder mehr - dann fällt es nicht mehr unter „Kleinkraftrad“. Dann brauchst du einen Führerschein der Klasse A1 oder sogar A. Das ist ein Motorradführerschein. Solche E-Roller sind selten, aber es gibt sie - zum Beispiel der Dualtron Ultra oder der Inokim Quick 5. Sie sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, es sei denn, du hast den richtigen Führerschein.

Was passiert, wenn du ohne Führerschein fährst?

Wer ohne gültigen Führerschein einen E-Roller fährt, der schneller als 25 km/h ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit - und das ist kein kleiner Verstoß. Die Strafen sind hart:

  • Bußgeld von 100 bis 300 Euro
  • Punkte in Flensburg (1 Punkt)
  • Verwarnung durch die Polizei - oft mit sofortiger Fahrzeugabschleppung
  • Keine Versicherungsleistung im Schadensfall

Wenn du einen Unfall verursachst, ohne Führerschein zu haben, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Du bist dann selbst für alle Schäden haftbar - das kann schnell mehrere zehntausend Euro kosten. Selbst wenn du nur „mal eben“ fährst, ohne Führerschein, ist das riskant.

Polizist zeigt auf E-Roller mit 42 km/h und Hinweis auf AM-Führerschein

Was ist mit Kindern und Jugendlichen?

Kinder unter 15 Jahren dürfen keine E-Roller mit mehr als 25 km/h fahren - und auch nicht mit einem Mofa. Für Leichtmofas (bis 25 km/h, max. 500 Watt) gibt es eine Ausnahme: Ab 15 Jahren darfst du mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren. Diese bekommst du in der Fahrschule nach einem 6-stündigen Kurs und einer kurzen Prüfung. Sie kostet etwa 60-80 Euro und ist kein Führerschein, aber eine gesetzlich vorgeschriebene Berechtigung.

Ein 13-Jähriger darf keinen E-Roller fahren - selbst wenn er „nur“ 15 km/h schnell ist. Es gibt keine Ausnahmen für Kinder. Eltern, die ihren Kindern einen E-Roller mit mehr als 25 km/h erlauben, machen sich strafbar. Die Polizei kontrolliert das immer öfter - besonders in Städten wie Leipzig, Berlin oder Köln.

Was ist mit Versicherung und Helmpflicht?

Alle E-Roller, die schneller als 25 km/h sind, müssen versichert sein. Du brauchst eine Haftpflichtversicherung - die gleiche wie für Motorräder. Die Kosten liegen zwischen 40 und 80 Euro pro Jahr, je nach Modell und Versicherer. Die Versicherung wird über das Versicherungskennzeichen nachgewiesen - das muss sichtbar am Fahrzeug angebracht sein.

Helmpflicht gilt für alle E-Roller, die schneller als 20 km/h fahren. Das bedeutet: Ab 25 km/h musst du einen Helm tragen. Es reicht nicht, einen Fahrradhelm zu tragen - du brauchst einen ECE-zertifizierten Motorradhelm (ECE 22.06 oder ECE 22.05). Ein Fahrradhelm ist nicht ausreichend, wenn du von der Polizei angehalten wirst.

Was ist mit E-Rollern mit mehr als 45 km/h?

Es gibt E-Roller, die bis zu 80 km/h schnell sind - zum Beispiel der Apollo Pro oder der NIU KQi3 Pro. Diese Fahrzeuge sind nicht als „Kleinkraftrad“ zugelassen. Sie fallen unter die Klasse A1 (Motorrad mit bis zu 125 ccm und 11 kW Leistung). Dafür brauchst du den Führerschein A1 - du musst mindestens 16 Jahre alt sein, eine theoretische und praktische Prüfung ablegen, und du musst einen Motorradhelm tragen.

Die meisten dieser Modelle sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, es sei denn, sie haben eine EU-Zulassung (Typengenehmigung). Ohne diese Zulassung darfst du sie nur auf Privatgelände fahren. Viele Händler verkaufen diese Roller als „für Privatgebrauch“ - das ist rechtlich problematisch. Kaufe nur Roller mit EU-Zulassung und Typenschein. Sonst bekommst du keine Versicherung, keine Zulassung und keine Zulassungsbescheinigung.

Drei rechtliche Klassen von E-Rollern als schwebende Panels mit Geschwindigkeiten und Führerscheine

Was ist mit E-Rollern aus dem Ausland?

Viele Leute kaufen E-Roller von Amazon, AliExpress oder aus den Niederlanden. Aber: Ein Roller, der in Polen oder China zugelassen ist, ist in Deutschland nicht automatisch straßenrechtlich zugelassen. Du brauchst einen deutschen Typenschein, eine Betriebserlaubnis und eine Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Ohne diese Dokumente darfst du den Roller nicht auf öffentlichen Straßen fahren - egal, wie gut er aussieht.

Einige Händler in Deutschland bieten „EU-zugelassene“ E-Roller an - das ist die einzige sichere Variante. Kaufe nie einen Roller ohne Zulassungspapiere. Sonst kannst du ihn nicht versichern, nicht anmelden und wirst bei einer Kontrolle zur Kasse gebeten.

Wie findest du den richtigen E-Roller?

Bevor du kaufst, prüfe:

  • Die maximale Geschwindigkeit - steht im Benutzerhandbuch
  • Ob es eine EU-Zulassung (Typenschein) gibt
  • Ob der Hersteller einen deutschen Kundendienst hat
  • Ob der Roller mit Versicherungskennzeichen und Licht ausgestattet ist

Vertrau nicht auf Werbeversprechen wie „kein Führerschein nötig“ - das ist oft falsch. Wenn der Roller 40 km/h schafft, brauchst du AM. Wenn er 60 km/h schafft, brauchst du A1. Und wenn er keine Zulassung hat - dann ist er illegal.

Was ist mit E-Rollern in Fahrradwegen?

Ein E-Roller mit mehr als 25 km/h darf nicht auf Radwegen fahren - nur auf Straßen. Das ist eine der häufigsten Missverständnisse. Du darfst nur auf Straßen fahren, wenn dein Roller schneller als 25 km/h ist. Radwege sind für Fahrräder und Leichtmofas bis 25 km/h vorgesehen. Wer hier mit 40 km/h unterwegs ist, riskiert einen Bußgeldbescheid von 20 Euro und eine Verwarnung.

Es gibt Ausnahmen: In manchen Städten gibt es spezielle E-Roller-Wege - aber die sind selten. In Leipzig gibt es bislang keine. Also: Auf der Straße fahren, nicht auf dem Radweg.

Braucht man für einen E-Roller mit 20 km/h einen Führerschein?

Nein, wenn der E-Roller maximal 20 km/h fährt und nicht mehr als 500 Watt Leistung hat, dann ist er ein Leichtmofa. Dafür brauchst du keinen Führerschein, aber du musst mindestens 15 Jahre alt sein und ein Versicherungskennzeichen anbringen. Du darfst ihn nur auf Straßen und nicht auf Radwegen fahren.

Kann man einen E-Roller ohne Führerschein kaufen?

Ja, du kannst jeden E-Roller kaufen - aber du darfst ihn nur fahren, wenn du den richtigen Führerschein hast. Der Kauf ist legal, das Fahren ohne Führerschein nicht. Viele Händler warnen vorher - aber es liegt in deiner Verantwortung, die Gesetze zu kennen.

Ist ein Fahrradhelm für E-Roller ausreichend?

Nein. Ein Fahrradhelm ist nicht zugelassen für E-Roller, die schneller als 20 km/h fahren. Du brauchst einen ECE-zertifizierten Motorradhelm (ECE 22.05 oder 22.06). Die Polizei kann dich bei Kontrollen dazu auffordern, den Helm vorzuzeigen - und wenn er nicht zertifiziert ist, bekommst du eine Verwarnung.

Darf man E-Roller auf dem Bürgersteig fahren?

Nein. E-Roller sind Kraftfahrzeuge - auch wenn sie klein sind. Sie dürfen nicht auf Bürgersteigen fahren, außer sie sind als Mofa zugelassen und fahren mit maximal 25 km/h. Selbst dann ist das nur erlaubt, wenn kein Radweg vorhanden ist. In der Praxis wird das oft ignoriert - aber rechtlich ist es verboten.

Was kostet ein E-Roller mit Führerschein?

Ein zugelassener E-Roller mit 45 km/h kostet zwischen 800 und 2.500 Euro, je nach Marke und Ausstattung. Dazu kommen die Kosten für den AM-Führerschein (600-900 Euro), die Versicherung (40-80 Euro/Jahr) und den Helm (100-200 Euro). Insgesamt kannst du mit 1.500 bis 3.500 Euro rechnen, wenn du alles legal haben willst.